Stimmt es das man nur eine Chance beim Staatsexam Jura hat?

4 Antworten

Hallo.

Nein es gibt immer einen 2. Versuch. So lange  studieren und keinen 2. Versuch..

Hi Hamster,

das ist Ländersache. In der Regel kann man sagen:

Es gibt immer zwei Versuche. Jedoch kann man den zweiten nur dann wahrnehmenm, sofern der erste ein Durchfall war.

Fast immer gibt es einen dritten Versuch unter bestimmten Voraussetzungen: der Freiversuch (eigentlich: der erste Versuch). Sofern das Studium in Regelstudienzeit erfolgt kann der Student sich zum Ende des 8. Semesters melden. Dieser Versuch bringt dann erhebliche Vorteile mit sich: Ist der Versuch ein Durchfall, so gilt er als nicht unternommen. Damit verbleiben die oben benannten zwei Versuche nach dem regulären Prüfungsverfahren. Ist der Versuch bestanden, so gibt es einen Notenverbesserungsversuch. Das ist im regulären Verfahren nicht möglich.

Die Angaben gelten für das Land NRW, die meisten Länder haben aber vergleichbare Regelungen.In NRW gibt es allerdings noch weitergehende Modifikationen für den Freiversuch, nämlich das sog. "Abschichten".

Viele Grüße, JS

es gibt immer einen zweiten Versuch ...