stimmt das? Schule

7 Antworten

Sie kann dann ja mit dem Fuß mitschreiben :P

Spaß beseite, ja, der Arzt darf das. Es gibt verschiedene Arten von Brüchen und auch welche, die extrem schmerzhaft sind. Eventuell mussten auch Schrauben in einer OP eingeschraubt werden.

Ich hatte ein gebrochenes Handgelenk, 6 Wochen eine Schiene und an der Hand womit ich auch noch geschrieben habe.. ich war die ganzen 6 wochen zuhause :D ich meine ich kann weder in der schule noch zuhause richtig arbeiten.. ich hab hinterher allerdings nen haufen blätter zum nachholen bekommen ^^

Der Arzt darf in solchen Fällen schon jemanden krankschreiben. Auch mit einer gebrochenen Hand kann man als "arbeitsunfähig" gelten, das ist aber von Fall zu Fall unterschiedlich, je nach Schwere.

Der Arbeitgeber bzw. die Schule bekommt eig. nicht mit, weshalb die Krankschreibung erfolgt ist, es besteht eig. auch keine Pflicht dem AG bzw. der Schule zu sagen, warum man krank ist. Zudem, auf den AU-Schein für den Arbeitgeber - steht im Gegensatz zur anderen Ausführung (für die Krankenkasse) kein sog. Diagnose-Schlüssel drauf.

Bei Schmerzen ist das sicherlich verständlich. Aber bei so etwas kann man sicher ne Woche fehlen. Würde ich als Arzt auch empfehlen. Die Hand kommt ja trotzdem immer mal wieder in Berührung usw, Bus / Bahn / Schule / usw

Da ist glaube ich 1 Woche "Ruhe" für die Hand, sehr sinnvoll.

Es kommt darauf an wie der Arzt es schätzt.

Und das Befinden des Patients ist das Wichtigste.