Stilllegung eines KFZ durch dem Lankreis, wegen schulden.. Hilfe?
Hallo,
eine Bekannte hat ein paar Schulden bei ihrer Autoversicherung..
Nun hat sie wieder einen Job, wodurch sie Geld verdient und es zurück zahlen könnte. Aber der Landkreis fordert trotzdem die Stilllegung des Fahrzeugs.
Gibt es da keine Spielraum, Rechte oder etc. aufgrund der Tatsache das sie auf den Wagen angewiesen ist?
10 Antworten
Nein !
Der Zug ist durch…
Klar gab es einen Spielraum. Doch der wurde nicht genutzt.
Bis eine Versicherung die Abmelde-Information an die Zulassungsstelle schickt, vergehen Wochen.
Da der Schuldner nicht auf die Mahnschreiben der Versicherung reagiert hat, wurde das Fahrzeug zurecht zwangsstillgelegt.
Insbesondere wenn eine erwachsene Person weiß, dass sie aus
verschiedenen Gründen abhängig von einem Fahrzeug ist, darf es nicht soweit kommen. Ein Jammern im Nachhinein bringt nichts.
An dieser Stelle darf sich diese Person, den Finger an die
eigene Nase halte und den Geldbeutel aufmachen.
wer seine Rechnungen nicht bezahlt, hat Pech gehabt so einfach, sie hätte die Karre ja auch abmelden können, als sie die Versicherung nemmer zahlen konnte.
Bis ein Fahrzeug stillgelegt wird, dauert es eine Weile.
Und ich finde zu Recht, da es nicht versichert ist. Der Spielraum ist bestimmt schon ausgeschöpft, da es bestimmt vorher Mahnungen gab.
zuerst mal sollte deine bekannte zügig die offene rechnung bezahlen.
Sie muß sofort mit der Versicherungsgesellschaft eine Lösung suchen.
Gut wenn man einen Versicherungsagenten vor Ort hat, mit eine Direktversicherung tut man sich schwer.
Nach Zahlung (evtl. mit Bank-Überbrückungskredit) sollte die Versicherung die gültige eVB an das Kraftfahrt-Bundesamt übermitteln.
Klar ohne bezahlen geht nichts.
sicher ist das verfahren schon lange angemahnt gewesen , deshalb wurde das landratsamt schon eingeschaltet .
daher erst die aufgelaufenen verwaltungskosten und versicherungsprämien auflösen . dann kann man das kfz neu anmelden .