Stiller Gesellschafter und Vollmacht?
Kann man als Einzelunternehmer, der nicht ins Handelsregister eingetragen ist, stille Gesellschafter haben und anderen eine Handlungsvollmacht erteilen?
3 Antworten
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Wirtschaft und Finanzen
Jeder Mensch, somit auch jeder Unternehmer kann einem anderen eine Handlungsvollmacht erteilen.
Was man nur machen kann, wenn man im Handelsregister eingetragen ist, ist das erteilen einer Prokura.
bei der stillen Gesellschaft ist zwar von "der Beteiligung am Handelsgewerbe eines anderen" die Rede und es ist in §§ 230 ff HGB geregelt, aber es ist keine Handelsgesellschaft. Also ist auch hier keine HR-Eintragung Voraussetzung.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Eine Vollmacht geht immer.
§ 167 BGB Erteilung der Vollmacht - dejure.org
Eine stille Gesellschaft geht auch immer.
Nur wenn man dazu bevollmächtigt wurde.