Stiller Gesellschafter und Vollmacht?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Jeder Mensch, somit auch jeder Unternehmer kann einem anderen eine Handlungsvollmacht erteilen.

Was man nur machen kann, wenn man im Handelsregister eingetragen ist, ist das erteilen einer Prokura.

bei der stillen Gesellschaft ist zwar von "der Beteiligung am Handelsgewerbe eines anderen" die Rede und es ist in §§ 230 ff HGB geregelt, aber es ist keine Handelsgesellschaft. Also ist auch hier keine HR-Eintragung Voraussetzung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nur wenn man dazu bevollmächtigt wurde.