Stiefkind ist in Pflege; bin ich für Kosten haftbar?

7 Antworten

Wenn du ihn nicht adoptiert hast dann nicht, nur deiner Frau könntest du dann bei dementsprechend hohem Einkommen zum Ehegattenunterhalt verpflichtet sein, mit diesem könnte sie dann evtl.zum Unterhalt herangezogen werden, aber selbst wenn das so wäre, würde sie außer eine Pauschale sehr wahrscheinlich nichts weiter zahlen müssen, siehe Antwort von @ wilees.

Bis auf eine Pauschale in Höhe von z.Z. 57,94 Euro (ergibt sich aus den Angaben die willes schon gemacht hat) wird nichts zu zahlen sein. Es sei denn, deine Frau hat ein mehr als hohes Einkommen und das Sozialamt würde eine Gehaltsüberprüfung vornehmen.

Bei uns kam nur ein kurzes Schreiben, dass auf eine Überprüfung verzichtet wird und ob wir einverstanden sind die Hälfte zu zahlen. Die Kindsmutter zahlt die andere Hälfte.

Bei euch wird es also wohl ebenfalls darauf hinaus laufen. Es sei denn, der Vater des Kindes kann nachweisen, dass er nicht einmal die 28,97 Euro zahlen kann. Dann zahlt die Mutter den ganzen Betrag alleine...

https://www.frag-einen-anwalt.de/Selbstbehalt-der-Eltern-bei-Pflegebeduerftigkeit-des-volljaehrigen-Kindes--f98309.html

Leistet das Sozialamt bei volljährigen behinderten oder pflegebedürftigen Kindern Eingliederungshilfe oder Hilfe zur Pflege, dann zahlen deren Eltern derzeit einen pauschalen Unterhaltsbeitrag von maximal 31,07 € monatlich. Leistet das Sozialamt bei volljährigen behinderten oder pflegebedürftigen Kindern Hilfe zum Lebensunterhalt, dann zahlen deren Eltern einen pauschalen Unterhaltsbeitrag von maximal 23,90 € monatlich.

Treffen beide Pauschalen zusammen, wird insgesamt ein monatlicher Maximalbetrag von 54,97 € von den Eltern verlangt.

Mögen auch die Zahlen überholt sein, so dürfte das ganze inhaltlich noch stimmen. Ergo habt Ihr ehedem nicht viel - keine hohen Zahlungen - zu "fürchten".

Nein bist du nicht! Aber du bist deiner Frau evtl Ehegattenunterhalt schuldig und von diesem ist sue ihren Sohn evtl Unterhalt schuldig - aber keine Sorge, wenn, dann ist es nicht viel

Nein wenn du ihn nicht adoptiert hast