stiefkind adoptieren ohne zustimmung des leiblichen vaters?
hallo, mein mann möchte gerne meine tochter (7) adoptieren geht das auch ohne zustimmung des leiblichen kindsvater? er zahlt keinen unterhalt und hat auch keinen kontakt mit ihr, ab und zu (immer wenn er in haft ist oder ne neue hat) kommt mal ein brief oder bekannte rufen mich an und sagen das er sie gerne sehen würde aber die briefe werfe ich weg und alles andere blocke ich ab, weil ich nicht will das er sie sieht da er eine kriminelle vorgeschichte hat und ein drogen problem (oder mal hatte) auserdem ist er sehr aggresiv und hat mich damals inder beziehung auch geschlagen und so... ich hätte keine ruhige minute wenn sie bei ihm wäre. betreuter kontakt wurde versucht, und von mir dann abgebrochen weil er bei uns zuhause war mit einem bekannten und fast die tür eingeschlagen hat, das war vor 4 jahren seit dem hat er sie gar nicht mehr gesehen. sie sagt zu meinem jetztigen mann papa und weis gar nicht das es den anderen gibt. ich glaube nicht das der leibliche vater zustimmen wird, geht das auch ohne zustimmung?
4 Antworten
du solltest dir §1748 BGB durchlesen und entscheiden, ob das auf deine situation zu trifft.
§ 1748 Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils
(1) Das Familiengericht hat auf Antrag des Kindes die Einwilligung eines Elternteils zu ersetzen, wenn dieser seine Pflichten gegenüber dem Kind anhaltend gröblich verletzt hat oder durch sein Verhalten gezeigt hat, dass ihm das Kind gleichgültig ist, und wenn das Unterbleiben der Annahme dem Kind zu unverhältnismäßigem Nachteil gereichen würde. Die Einwilligung kann auch ersetzt werden, wenn die Pflichtverletzung zwar nicht anhaltend, aber besonders schwer ist und das Kind voraussichtlich dauernd nicht mehr der Obhut des Elternteils anvertraut werden kann.
(2) Wegen Gleichgültigkeit, die nicht zugleich eine anhaltende gröbliche Pflichtverletzung ist, darf die Einwilligung nicht ersetzt werden, bevor der Elternteil vom Jugendamt über die Möglichkeit ihrer Ersetzung belehrt und nach Maßgabe des § 51 Abs. 2 des Achten Buches Sozialgesetzbuch beraten worden ist und seit der Belehrung wenigstens drei Monate verstrichen sind; in der Belehrung ist auf die Frist hinzuweisen. Der Belehrung bedarf es nicht, wenn der Elternteil seinen Aufenthaltsort ohne Hinterlassung seiner neuen Anschrift gewechselt hat und der Aufenthaltsort vom Jugendamt während eines Zeitraums von drei Monaten trotz angemessener Nachforschungen nicht ermittelt werden konnte; in diesem Falle beginnt die Frist mit der ersten auf die Belehrung und Beratung oder auf die Ermittlung des Aufenthaltsorts gerichteten Handlung des Jugendamts. Die Fristen laufen frühestens fünf Monate nach der Geburt des Kindes ab.
(3) Die Einwilligung eines Elternteils kann ferner ersetzt werden, wenn er wegen einer besonders schweren psychischen Krankheit oder einer besonders schweren geistigen oder seelischen Behinderung zur Pflege und Erziehung des Kindes dauernd unfähig ist und wenn das Kind bei Unterbleiben der Annahme nicht in einer Familie aufwachsen könnte und dadurch in seiner Entwicklung schwer gefährdet wäre.
(4) In den Fällen des § 1626a Abs. 2 hat das Familiengericht die Einwilligung des Vaters zu ersetzen, wenn das Unterbleiben der Annahme dem Kind zu unverhältnismäßigem Nachteil gereichen würde.
in diesem zusammenhang, solltest du dir auch alle vorschriften vor und hinter dieser lesen. http://dejure.org/gesetze/BGB/1741.html
nein, geht leider nicht. Wir hatten das auch vor ein paar Jahren und da mußte der Kindesvater zustimmen. Wenn ihr Glück habt dann stimmt er zu, weil er somit auch nie wieder Unterhalt zahlen muß......(Unsere Erfahrung ist aber schon 10 Jahre her, kann also überholt sein)
Nein, ohne Zustimmung geht es nicht. Aber wenn er eh keinen Kontakt hält, dürfte er wohl auch nichts dagegen haben...
Ohne Zustimmung des leiblichen Vaters geht das nicht. Hat auch seine guten Gründe.
wieso guckt egtl keiner ins gesetz?^^