Steuervorauszahlung / Kurzarbeit?

3 Antworten

Ja das FA berechnet die VZ immer so, als ob du im nächsten Bescheid wieder die gleichen Verhältnisse hättest.

Du kannst bei FA einen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen stellen, auf z.B die üblichen 200€. Dann begründest du das damit, dass deine Frau nicht mehr in Kurzarbeit ist und dann sollte ein neuer Bescheid des FA mit den neuen VZ-Beträgen kommen.

Ohne Begründung wird der Antrag wahrscheinlich nicht umgesetzt.

Kann es damit zusammenhängen das meine Partnerin, Corona-bedingt, im Jahr 2021 ein paar Monate Kurzarbeit hatte?

Ja. Das Finanzamt berechnet anhand der Werte die in 2021 vorliegen, wie hoch die Steuerlast in 2022 ff. voraussichtlich sein wird.

Lösung: Schriftlichen Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen an das Finanzamt stellen. Begründet wirst du das mit der fehlenden Kurzarbeit in 2022.

finanzamt kontaktieren, runter setzen lassen