steuerschätzung obwohl gewerbe niemals benutz habe

6 Antworten

Das wird ein Schätzungsbescheid sein.

Also, du kannst Einspruch einlegen und gleichzeitig die Aussetzung der Vollziehung beantragen.

Auch brauchst du dir i.d.R. keine Sorgen machen, da einen Termin, eine Frist... zu verschlafen. Wenn du z.B. zu spät Einspruch einlegst, dann musst du ev. erstmals zahlen. Kannst aber die Steuererklärung nachreichen und dann wird die richtige Steuer festgesetzt und du bekommst dein Geld wieder. Weil Schätzungsbescheide i.d.R. immer unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehen.

Ja das geht schnell....

Innerhalb der Monatsfrist Rechtsmittel einlegen, also Einspruch.

Entweder im gleichen Zeitraum Steuererklärung einreichen oder im Einspruch vermerken "begründung wird unverzüglich nachgereicht" - damit ist die Frist wenigstens gewahrt und vor der Ablehnung des Einspruchs wirst du nochmals auf die fehlende Begründung (steuererklärung) hingewiesen. Somit hast du jetzt genug Zeit über Weihnachten alles zu suchen und einzureichen und somit 1.800€ zu sparen.

Ist doch ein schönes Weihnachtsgeschenk!!!!! :)

Danke fur die antwort..

Ich habe aber mit der gewerbe jetz nix getrieben zu suchen gibs eigentlich garnix muss ich das mein steuerberater so erklaren das er das dann klärt?

@sezer1919

ja.

Wichtig ist dass du oder dein Steuerberater rechtzeitig Einspruch einlegen. Dann die Steuererklärung eben ohne die Anlage für das Gewerbe. Dort sind dann null Einnahmen.

Na ja, du hättest es auch "richtig" erklären können. Wenn er schon Einspruch einlegt, dann hättest du ihm gleich sagen sollen, er solle auch die Aussetzung der Vollziehung (Begründung kein aktiver Gewerbebetrieb, keine Einnahmen) beantragen. Dann muss er ja gar nichts "voraus zahlen".

Weiter braucht man hier auch die Pferde nicht scheu machen. Selbstredend ist das Einspruchsverfahren eine sehr gute "Rechtsposition". Aber ein kleiner Hinweis darauf, dass die Schätzungsbescheide i.d.R. immer unter dem Vorbehalt der Nachprüfung sind, dass man immer noch die Pflicht hat, die Steuererklärung nachzureichen und i.d.R. dies noch Jahre später geht,... wäre sicher hilfreich gewesen.

Mit der Nachzahlung will das FA Dich unter Druck setzen. Also schnellstens die fehlende Erklärung einreichen, aber die Nachzahlung bleibt solange gültig bis du einen neuen Steuerbescheid erhälst Auch dann, wenn Du alles zurückbekommst.

Danke erstmal fur ihre antwort.

Also das heisst montag sofort zum steuerberater und nachreichen.... Die 1800€ sollte ich zahlen ? Oder erstmal auf eine antwort von finanzamt warten??? Zahlung fur die frist 30.01.2015...

@sezer1919

Die Zahlung ist erst mal fällig. Nur wenn Du vor dem 30.1. einen neuen Steuerbescheid erhälst, ist der Schätzbescheid hinfällig. Warte also mit der Zahlung bis zum 28. vielleicht hat sich bis dahin etwas getan.

Und natürlich sofort die Steueerklärung nachreichen.

Wer sich nicht abmeldet wird zahlungspflichtig , so ist das in Deutschland. Die eingeforderte Summe ist zu bezahlen .

Wenn es Erstattung dank Steuerberater errechnet und bewiesen wird , wird es rückerstattet -spätestens mit dem Lohnsteuerjahres ausgleich.

Hier stimmt wohl einiges nicht. Man wird nicht zahlungspflichtig weil man angemeldet ist. Wer nichts verdient (z.B. in einem Gewerbe) der muss trotz Anmeldung auch keine Steuern (z.B. Einkommensteuer) zahlen. Oder anders gesagt, auch ohne Anmeldung müsste man einen Gewinn (z.B. Gewerbebetrieb) versteuern.

Man braucht in diesem Fall keinen Steuerberater der was errechnet. Auch muss man gar nichts beweisen. Wir sind ja nicht vor Gericht. Eine schlüssige Erklärung reicht vollkommen aus.

Und nur noch kurz am Rand, es nur noch eine Einkommensteuererklärung bzw. Bescheid. Einen Lohnsteuerjahresausgleich gibt es schon lange nicht mehr (nicht zu verwechseln mit dem Ausgleich den Arbeitgeber am Ende des Jahres durchführen können).

Ich habe seit 3 jahren kleingewerbe

Nein hast du nicht. Du hast seit 3 Jahren ein Gewerbe.

was nun??????

Korrekte Steuererklärung abgeben sonst wird der Schätzbescheid bestandskräftig und vollstreckbar. Steht in der Rechtshelfsbelehrung aber drin.

Wenn du keine Steuererklärungen mehr machen willst, melde das Gewerbe ab.