Steuersatz für Lieferpizza

3 Antworten

19% wäre es grundsätzlich, wenn Du die Pizza vor Ort essen würdest; dann handelt es sich nicht um die Lieferung von Lebensmitteln sondern es handelt sich um eine sonstige Leistung, bei der es keinen ermäßigten Steuersatz gibt - allerdings gibt es äußerst komplizierte Einzelfallvorschriften, wann eine sonstige Leistung oder eine Lieferung vorliegt:

Alle Infos BMF-Schreiben:

http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/2013-03-20-Speisen-und-Getraenke.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Das Liefern einer Pizza ist eine Lieferung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes.

Die Steuer würde sich also nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG auf 7% ermässigen, wenn die Pizza nur aus Sachen der Anlage 2 besteht.

Solange auf der Pizza keine Schnecken oder Kaviar drauf ist, solange unterliegt die Pizza dem ermäßigten Satz.

Lebensmittel in der Regel 7%.

mfg Auge69

Dass Lebensmittel in der Regel 7 % haben ist mir klar, aber nicht die Diskussion um die Lieferleistung.