Steuersatz der Kapitalerträge während Arbeitslosigkeit (unter 25 % möglich? )
Hallo, mich würde sehr interessieren,ob es geschickter ist mit der Auszahlung von Kapitalerträgen zu warten bis eine eventuell bevorstehende Arbeitslosigkeit eintritt. Es ist ja bekannt dass seit einiger Zeit Kapitalerträge mit 25 % zzgl Solidaritätszuschlag und evtl Kirchensteuer versteuert werden. Natürlich gibt es Ausnahmen,falls der persönliche Steuersatz unter den besagten 25% liegt...in diesem Falle wird auch dieser für die Kapitalerträge verwendet.
Jetzt meine Frage: Sollte ich ab 2013 arbeitslos werden und im gesamten Jahr ALG 1 erhalten,wie hoch wäre dann mein persönlicher Steuersatz,falls ich mir in dieser Zeit Kapitalerträge auszahlen lassen würde!?Ebenfalls würde mich sehr interessieren ob es vielleicht auch von Vorteil wäre,bis nach der Bezugszeit von ALG 1 zu warten und mir die Kapitalerträge in einer Zeit auszahlen zu lassen,in der ich überhaupt kein Einkommen erhalte?
Folglich sollte doch mein persönlicher Steuersatz deutlich unter den besagten 25% liegen und ich würde bei der Versteuerung der Kapitalerträge profitieren. Zur Info vielleicht noch:Aktuell beziehe ich Krankentagegeld meiner privaten Krankenkasse und davor hatte ich einen Steuersatz von etwa 44-45 %.
Ich bitte Euch wirklich ausschließlich Stellung zu meinen genannten Fragen zu beziehen und mir keine Vorträge über Moral oder sonstige Dinge zu halten,ich habe lange Zeit unglaublich viel Steuern gezahlt und möchte nun in einer für mich unglücklichen Situation alle sich bietenden,legalen Möglichkeiten der Steuerersparnis nutzen.
Natürlich habe ich mich auch längst beim Arbeitsamt über die Möglichkeit des Bezugs von ALG 1 während des Bezugs von hohen Kapitalerträgen informiert mit dem Ergebnis dass die Höhe des ALG 1 nur durch tatsächliche Arbeit von mehr als 15 h/Woche beeinflusst wird. Reine Kapitalerträge,bei denen man schlicht und einfach das Geld zur Verfügung stellt, werden erst bei ALG 2 verrechnet- deshalb würde ALG 2 bei mir nicht in Frage kommen.
Ich wäre Euch über hilfreiche Informationen sehr dankbar,da es sich wirklich nicht um "Kleingeld" handelt und selbst einige % Ersparnis schon top wären.
Vielen Dank für Eure Zeit und Hilfe!
3 Antworten
Erstattung mit Anlage "KAP"
Das Finanzamt erstattet die Steuer, wenn ein Antrag darauf mit der Anlage
"KAP" der Steuererklärung gestellt wird. Dazu müssen Sparer in Zeile 4
der Anlage "KAP" eine "1" eintragen – und alle Kapitalerträge auflisten.
Liegt die individuelle Steuerlast unter der von der Bank einbehaltenen
pauschalen Abgeltungsteuer (25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und
gegebenenfalls Kirchensteuer), ermitteln die Finanzbeamten die Differenz
– und erstatten den Betrag.
Wer unterhalb von Grundfreibetrag, Sonderausgabenpauschbetrag und
Sparerpauschbetrag liegt (8841 Euro für Singles und 17.682 für
Eheleute), braucht keine Einkommensteuer zu zahlen. Nur kann das die
Bank nicht wissen und zieht erst mal Abgeltungsteuer ein. Die
Steuererklärung bewirkt dann, dass der Fiskus die gesamten Abzüge zurück
überweist.
Müsste somit auch bei Arbeitslosigkeit gelten.
Übrigens, hier noch ne Info zum Krankentagegeld
https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=273&tx\_ttnews[tt_news]=14180&cHash=158de849c2c52ba09f3e431f7ac6cd5b
Finanzen 05.04.16
Die Steuerquittung kommt später
Kaum bekannt: Krankengeld kann zu Steuernachzahlungen führen
Berlin (dpa/tmn)
Wer längere Zeit krank ist, erhält Leistungen aus der
Krankenversicherung. Gesetzlich Versicherte erhalten dabei in der Regel
ein sogenanntes Krankengeld, Privatversicherte bekommen Krankentagegeld.
"Die Unterscheidung ist nicht nur begrifflicher Natur", erläutert Erich
Nöll vom Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine in Berlin. Zwar sind
sowohl das Krankengeld als auch das Krankentagegeld steuerfrei.
Allerdings unterliegt das Krankengeld dem sogenannten
Progressionsvorbehalt.
Das bedeutet: "Das Krankengeld wirkt sich auf die Höhe des
Steuersatzes für das übrige - also das steuerpflichtige - Einkommen aus,
das Krankentagegeld hingegen nicht." In der Praxis führt der Bezug von
Krankengeld und dem damit einhergehenden Progressionsvorbehalt nicht
selten zu Steuernachzahlungen. Steuerpflichtige, die ein sogenanntes
Krankentagegeld aus einer privaten Versicherung erhalten, sollten darauf
achten, dieses nicht als Krankengeld unter dem Punkt
Lohnersatzleistungen anzugeben.
Es kommt bei der Versteuerung von Kapitalerträgen nicht darauf an, wann Du sie Dir auszahlen lässt. Entscheidend ist das Datum der Gutschrift auf Deinem Konto. Tagesgelder z. B. werden üblicherweise zum Monatsende versteuert. Dann wird auch die Steuer einbehalten, wenn Du keinen Freistellungsauftrag hast. Dividenden aus Aktien werden besteuert, wenn der Beschluss der Aktiengesellschaft über die Höhe der Dividende und den Auszahlungstag vorliegt usw. Also kannst Du den Zeitpunkt der Versteuerung nicht beeinflussen.
Im deutschen Steuerrecht gibt es eigentlich nur eine Möglichkeit, den Zufluss von Kapitalerträgen zu beeinflussen, und das ist der Verkauf von festfverzinslichen Wertpapieren mit Stückzinsen. Unabhängig davon: Bei ledigen Steuerpflichtigen gibt es einen steuerfreien Grundfreibetrag von 8.004,00 €. Der gilt aber nicht, wenn Du Arbeitslosengeld, Krankengeld oder sonstige Lohnersatzleistungen erhältst. Die sind zwar nicht steuerpflichtig, werden aber im Rahmen des Progressionsvorbehalts zur Ermittlung des Steuersatzes auf die steuerpflichtigen Einkünfte berücksichtigt. Eine Angabe eines Steuersatzes in Deinem Fall ist daher nicht möglich. Wenn Du gut im Mathematik bist: In § 32a Einkommensteuergesetz sind die Formeln zur Ermittlung der Einkommensteuer angegeben.
Vielen Dank für ihre Antwort. Bei mir handelt es sich um Erträge aus Geldern,die ich einem Pfandhaus zur Verfügung stelle und dafür Zinsen bzw. Gewinne von 1,5 % im Monat erhalte. Ich fahre damit seit Jahren sehr gut und das Ganze läuft überirdisch zur Zufriedenheit beider. Nun interessiert mich eben ob sich im Falle einer Arbeitslosigkeit,die keineswegs gewollt sondern erzwungen wäre ( auf Grund einer schwierigen Verletzung,bin Profisportler) irgendwelche Vorteile aus dieser Notsituation ziehen kann?
Es interessiert mich auch wie es nach dem Bezug von ALG 1 aussehen würde,ob ich dann automatisch einen günstigeren Steuersatz bekäme.
Wie gesagt spreche ich da von Erträgen um 250.000 Euro jährlich,bei denen 10 % Steuerersparnis schon gleich 25.000 netto mehr ergäben.
Vielleicht können Sie mir dazu etwas sagen?
Also habe ich zunächst einmal Recht gehabt: Die Zinsen fallen laufend an und sind dann auch zu versteuern und nicht erst dann, wenn die Zinsen abgehoben werden. Der Zufluss der Zinserträge kann daher gar nicht beeinflusst werden. Bei einem ledigen Steuerpflichtigen beträgt der Steuersatz bei einem zu versteuernden Einkommen von 250,000,00 € 38,6 %. Der Grenzsteuersatz auf die letzten 1.000,00 € beträgt 42 %. Der Grenzsteuersatz erhöht sich bei einem zu versteuernden Einkommen ab 250.732,00 € auf 45 %, jeweils zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer. In der Größenordnung ist also nur eine Ersparnis von 3 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, also insgesamt etwa rd. 4 %, zu erwarten.
Nachtrag: Die Abgeltungssteuer mit 25 % ist allemal günstiger als die Versteuerung.
...naja so pauschal kann ich das nicht sagen,es ist vertraglich festgelegt wann die Zinsen anfallen,das kann ich schon von Beginn an selbst festlegen und beeinflussen.
Aber daran möchte ich mich gar nicht aufhängen.Es geht mir im Prinzip einfach nur um die Zeit der Arbeitslosigkeit und eventuell um danach.
Beim Arbeitsamt teilte man mir mit dass Zinserträge kein Einkommen sind und deshalb verstehe ich nicht wieso sie bei der Berechnung des Steuersatzes eine Rolle spielen.
Außerdem habe ich jetzt schon häufiger im Internet gelesen,dass Kapitalerträge in dem Jahr zu versteuern sind,in dem sie ausbezahlt werden! Ist das dann nicht korrekt?
Vielen Dank nochmal
Ich denke, wir sollten diese pauschale Diskussion abbrechen. Als Profisportler und Investor in dieser Größenordnung solltest Du doch wohl einen Steuerberater haben. Und wenn nicht: Ich würde es Dir dringend empfehlen.
Natürlich habe ich einen Steuerberater,der aber diese Dinge nicht zu meiner Zufriedenheit erledigt und immer nur das notwendigste tut. Dann werde ich mir da wohl mal einen anderen suchen müssen.
Vielen Dank trotzdem für deine Hilfe.
Du stellst vielleicht Vermutungen an. Willst du vielleicht, um ein paar € Steuern zu sparen, deinen Job aufgeben um in den Genuss von AlG zu kommen? MILCHMÄDCHENRECHNUNG
1.ich möchte mich hier lediglich informieren,für den Fall der sehr wahrscheinlich innerhalb der nächsten 4 Monate eintreten wird.Ich würde niemals absichtlich arbeitslos werden.
2.Ich spreche hier über eine Netto-Steuerersparnis von gut und gerne 30.-40.000 Euro im Jahr. Wenn du das nur für "ein paar Steuern" hältst,freut mich das für dich und deine finanziell glückliche Situation.
3.deshalb bat ich in meiner Frage ausdrücklich um themenbezogene Antworten und nicht um moralische Vorträge und der Frage nach dem Sinn des Ganzen.
...wenn ich könnte würde ich deine Antwort gerne als die am wenigsten hilfreichste Antwort küren...vielen Dank dafür!
Schönen Abend noch
Es handelt sich bei meinen Kapitalerträgen aber nicht um Dividenden aus Aktien,Tagesgelder oder dergleichen. Ich möchte darauf auch nicht weiter eingehen,aber ich kann zu 100% und absolut sicher sowohl den Zeitpunkt der Gutschrift als auch den Zeitpunkt der Auszahlung festlegen. Ich verstehe deine Anregung und sie hilft mir auch ein Stück weit,aber ich kann das ganze definitiv beeinflussen und selbst wenn ich es nicht könnte,würde mich dann einfach interessieren,wie es bzgl. meines Steuersatzes in der Zeit des Bezugs von ALG 1 oder eventuell in Zeiten keines Einkommens ( weder ALG,Harz IV oder sonstiges) aussieht, da ich auch ohne Probleme nur durch die Kapitalerträge leben kann. Vielen Dank aber für die Antwort