Steuerrückzahlung nach Ankunft der Frau vom Ausland.
Hallo,
ich habe eine Frage, auf die ich leider bis jetzt noch keine klare Antwort gefunden habe:
ich bin seit August 2012 mit einer Tunesierin verheiratet. Da aber meine Frau zuerst ein Sprachkurs besuchen musste und danach ein Test beim deutschen Konsulat machen musste, hat es gedauert bis sie ihre Visum bekommen hat.
Während dieser Zeit (August 2012 - März 2014) durfte ich meine Steuerklasse nicht wechseln und hatte die ganze Zeit Steuerklasse 1 gehabt.
Jetzt möchte ich wissen, ob es möglich ist, dass ich jetzt das Geld zurückerstattet bekomme?
Ich hoffe, dass ich hier eine klare Antwort bekomme.
Mit freundlichen Grüße
1 Antwort
Zusammenveranlagung ist erst möglich, wenn deine Frau in Dtld. unbeschränkt steuerpflichtig ist. Das ist sie, wenn sie hier ihren Wohnsitz hat. Erst ab dem Zeitpunkt, wo sie hier hergezogen ist, ist eine Zusammenveranlagung und damit der Wechsel in Steuerklasse 3 möglich.