Steuerrückzahlung Arbeitgeber bei Nettolohnvereinbarung Ausland?
Werde 1 Jahr von meinem Arbeitgeber ins Ausland abgeordnet. Vereinbart ist ein Nettolohn. Sämmtliche Steuern auf diesen Nettolohn + auf sonstige geleisteten Nettozahlungen der Abordnung werden vom Arbeitgeber übernommen. Im Gegenzug sind Steuerrückzahlungen abzutreten. Was heißt das jetzt für mich? Hat das was mit meiner Einkommensteuererklärung und deren Steuerrückzahlung zu tun? Muss ich meine komplette Steuerrückzahlung an Arbeitgeber abtreten (mit Fahrtkosten, Riester etc. einberechnet)?
2 Antworten
Bei einer Nettolohnvereinbarung verpflichtet sich der Arbeitgeber, den vereinbarten Nettolohn zu zahlen und alle gesetzlichen Abgaben (Lohn- und Annexsteuern sowie die Sozialversicherungsbeiträge) zu tragen.
Bei einer Nettolohnvereinbarung bleibt der Arbeitnehmer weiter Schuldner der Lohnsteuer.
Der Arbeitnehmer kann die Erstattung aber im Rahmen der
Nettolohnvereinbarung an den Arbeitgeber abtreten. Wird dies vereinbart (z. B. durch eine Abtretungserklärung), führt der erstattete Betrag beim Arbeitnehmer zu negativen Einnahmen.
Durch die Abtretung fließt Arbeitslohn vom Arbeitnehmer an den Arbeitgeber zurück.
Die Steuererstattung steht also dem ArbG zu.
Der BFH hat entschieden, dass ein Abzug nur vom laufenden Bruttolohn erfolgen kann (Urteil vom 30.7.2009, Az: VI R 29/06).
Ergo: Die Steuererstattung steht dem ArbG zu und er muß sie in eine laufende Gehaltsabrechnung implementieren; Du mußt nur darauf achten, daß die Erstattung nicht vom Nettolohn abgezogen wird.
Wende dich mit dieser speziellen Frage lieber an einen Steuerberater!