Steuerrückerstattung vor Insolvenzeröffnung
Hallo liebe Community,
meine Steuerrückerstattung für das Jahr 2013 wurde an meinen Insolvenzverwalter ausgezahlt. Meine Privatinsolvenz wurde im Juli 2014 eröffnet.
Darf der Insolvenzverwalter die Steuerrückerstattung behalten bzw in die Insolvenzmasse einfließen lassen?
Ich lese entgegengesetzte Infos dazu - zum einen natürlich, dass er Steuererstattungen vor Eröffnung der Insolvenz für die Tilgung der Schulden vollumfänglich verwenden darf, zum anderen aber auch, dass Steuererstattungen nicht im eigentlichen Sinne als Einkommen aus einem Arbeitsverhältnis zu sehen sind und somit dem Schuldner - also mir - auszuzahlen sind.
Ich wäre froh um eine verlässliche Info ...
Vielen Dank und Euch eine gute restliche Woche! crashyhase
5 Antworten
der Treuhänder darf es . Nach bekannt werden der Inso bekommt man nach 3 Jahren wieder seine Rückerstattung zurück. Solang kommt das Geld zum Treuhänder und wird dann auch dementsprechend verteilt, sprich in die Insomasse. Ich habe meine Inso letztes Jahr im Dezember ( nach 6 Jahren ) mit Beschluß erledigt und bin sehr froh drum.
Natürlich fließt jegliches Geld, das Du von irgendwoher bekommst, an Deinen Insolvenzverwalter!
Es gibt sogar ein Verbot, Geld an dich auszuzahlen, wenn Dein Schuldner (in diesem Fall das Finanzamt) weiß, dass Du in Privatinsolvenz bist.
Auch Rückzahlungen aus einer Nebenkostenabrechnung - die ja nun wirklich kein Einkommen sind! - muss der Vermieter an den Insolvenzverwalter zahlen. Ebenso würde Dein Erbe - wenn der Fall während der Inso eintritt - erst ma an Deinen Insolvenzverwalter gehen. Vom Erbe jedoch würde Dir ein größerer Teil verbleiben, da das nicht komplett in die Schuldentilgung gehen würde.
Ja. Alle Einnahmen die du ab Juli 2014 hast, gehen an den Insolvenzverwalter. Zumindest zur Hälfte Erbschaften und Lottogewinn auch. So war es bei meinem Mann auch.
Alles was du während der Insolvenz bekommst geht zum Insolvenzverwalter. alles was du in der wohlverhaltensphase also nach Abschluss der Insolvenz bekommst,darfst du behalten.
Natürlich darf er das verwenden, um Leuten, denen Du Geld schuldest, zu helfen.
Hallo,
du könntest dies beim Finanzamt fragen !
Auskunft ist gratis...
Siehe dies auch :
http://rothe-schuldnerberatung.de/hp499/Steuerrueckerstattung-in-der-Insolvenz.htm
Emmy
Rechtspflegeforum, dort sind mehrere § erwähnt, wonach die Einbehaltung der Steuererstattung möglich ist ...
http://www.rechtspflegerforum.de/archive/index.php/t-37141.html
Schau mal nach!
Emmy
Das könnte auch von Interesse sein:
http://www.insolvenz-news.de/der-insolvenzverwalter-muss-steuererklarungen-abgeben-nicht-der-insolvente-schuldner
Emmy