Steuerrechtliche Fragen zu Crowdsourcing?

3 Antworten

Warum fragst Du nicht einen Steuerberater?

Das kostet, aber die Antwort wäre verbindlich.

Die von mir (zugegeben paar wenigen) telefonisch kontaktierten Steuerberatungen kannten sich zu dem Thema nicht aus. Deshalb habe ich in einem Expertenforum die Frage kostenpflichtig gestellt. Und auch keine Antwort erhalten.

Meinem halbwegs gesundem Menschenverstand nach sind Prämien in Ideenwettbewerben auch steuerpflichtig. Siehe hierzu auch: https://www.steuertipps.de/lexikon/p/praemien Doch leider habe ich das in der Praxis bei Brainstormings bzw. auch einigen anderen Crowdsourcing-Projekten und -Plattformen noch nicht erlebt. Wenn Alle oder die meisten es anders machen, wie dann die eigene Position stärken und rechtfertigen?

Ich werde wohl am besten "meinem" Mitarbeiter beim Finanzamt meine Sichtweise darlegen und mitteilen wie ich vorgehen möchte, sprich Mehrwertsteuer für die Crowd in Rechnungen ausweisen. Er kann dagegen ja intervenieren.

Jetzt müsste man fragen, "möchtest Du eine Abhandlung, oder ein kleines Buch zum Thema Crowdfunding und Steuern" geschrieben bekommen?"

Ich habe nämlich schon eines (sagen wir besser ein Heft) geschrieben zu dem Thema. Netterweise hat sich inzwischen auch das FG Münster in einem Punkt meiner Auffassung angeschlossen und gegen ein Finanzamt entscheiden.

Problem Deiner Fragen ist ganz einfach bisher gibt es dort noch wenig Rechtssicherheit. Die Finanzämter entscheiden fast nach gutdünken und relativ stur.

Dazu kommt, wenn man Deine Frage ausführlich beantworten will, dass Du sehr unpräzise fragst. z. B.:

1.   Crowd mit Wohnsitz in Deutschland (Ausnahme: Privatpersonen oder Unternehmen die unter Kleinunternehmerregelung fallen)

"Der Crowd" gibt es z. B. nicht. Ist es der Unternehmer, also der der gefördert werden möchte?

Denn die Crowd, das ist die Gemeinschaft die fördert.

Dazu unterscheidest Du im Crowdsourcing schon mal nicht die unterschiedlichen Formen. Vermutlich meinst Du Crwodfinancing, also Geld auftreiben für ein Projekt oder die Finanzierung einer Produktion.

Das unterschiedet sich aber in Crowdinvesting und Crowdfunding. Bei Crowdfunding haben wir reward based CF, sponsoring based CF, donation based CF.

Wenn Du näheres wissen möchtest, dann Frage Jemanden, der sich auskennt und damit wenigstens bei "finanzfrage.net" und nicht hier, wo sich viele Schüler tummeln.

  1. Für mich gibt es die "Crowd", eine meist projektbezogen wechselnde Menschenmenge.
  2. Ich meine nicht Crowdfunding (Schwarmfinanzierung) sondern Crowdsourcing (Schwarmintelligenz) bzw. ich bezeichne es gerne als Crowd Resources, da mein persönliches Ideal die gebündelte Nutzung aller Resourcen ist.
  3. Bei Crowdsourcing geht es simplifiziert ausgedrückt, meist um Brainstormings, vielleicht auch mal Konzepterstellung. Dies kann in einer Produkterstellung münden.
  4. Bei anderen Plattformen werden in beispielsweise Wettbewerben T-Shirts, Logos uns Sonstiges erstellt bzw. Aufträge ausgeschrieben bzw. DienstleisterInnen angeschrieben.
  5. Auch gibt es Crowdsourcing-Projekte ohne finanzielle Gegenleistung wie die genannte Wikipedia.

Vielleicht gibt es hier ja doch auch kompetente Experten? Weder Finanzamt, IHK noch Plattform mit u.a. Steuerberatern haben mir eine klare bzw. verbindliche Auskunft erteilt. Vielleicht hier wo unerwartet?

@Innoda
Weder Finanzamt, IHK noch Plattform mit u.a. Steuerberatern haben mir eine klare bzw. verbindliche Auskunft erteilt. 

Genau das ist der Punkt, es gibt bisher keine gesicherten Rechtspositionen.

Speziell wenn Du das meinst, was Du nun beschreiben hast (das lies sich aus dem Fragetext nicht unbedingt ableiten).

OK. Schwarminterlligenz, aber welche Gegenleistung?

 Angenommen es stimmt, dass Steuern nur anfallen, sobald etwas Konkretes entsteht. Was wenn bei Projektbeginn (kundenseitig noch offen ist, ob es „nur“ Brainstorming oder auch Konzepterstellung bzw. Produktentwicklung werden soll?

Steuern entstehen, wenn Jemand etwas bekommt. Das kann Geld sein, aber auch eine Ware, oder eine sontige Leistung, dann ist es ein tauschähnlicher Umsatz. Also, wenn ich z. B. (schon mehrfach getan) meine Leistung als Steuerberater in ein Startup einbringe. Ob ich dafür eine Beteiligung bekomme, oder Produkte, es ist ein tauschähnlicher Umsatz für mich, also ich muss auf den Wert der Gegenleistung Umsatzsteuer abführen und natürlich auch Einkommensteuer zahlen.

Diese Sachverhalte sind dann natürlich anzupassen, wenn der Leistende, oder as Unternehmen im Ausland sitzt, nach den entsprechenden Vorschriften.

@wfwbinder

Wie soll man sich dann als PlattformbetreiberIn bzw. Crowdworker verhalten? Was ist der "Worst case"?

Finanzamt fordert in ein paar Jahren Nachzahlung von Mehrwertsteuer? Insolvenzgefahr!

Finanzamt hält einen für SteuerhinterzieherIn, weil man im Vorfeld bereits Mehrwertsteuer in Rechnungen ausgewiesen hat?

Doch wohin mit dem Geld von DER Masse, die nicht mehrwertsteuerpflichtig ist?

Crowdsourcing wird für sehr unterschiediche Projekttypen genutzt.

Mir geht es um die Entwicklung von Ideen (Brainstormings), optionale Konzepterstellung und desweiteren optionale Produkt- und Dienstleistungsentwicklung, Marketing, Workshops...

Bei der IHK meinte ein Mitarbeiter, Crowdsourcing sei steuerpflichtig. Ich solle ihm Plattformen nennen, die keine Mehrwertsteuer ausweisen. Die zweite Mitarbeiterin meinte, Crowdsourcing sei nicht mehrwertsteuerpflichtig. Ahja! Der dritte IHK-Mitarbeiter meinte, es käme drauf an. Reines Brainstorming sei nicht mehrwertsteuerpflichtig. Erst wenn ein Produkt entstehen würde, würde Mehrwertsteuer anfallen. Ob Letzteres so stimmt, lasse ich mal dahingestellt. Doch was wenn im Vorfeld noch (kundenseitig) unklar ist, ob Ideen bis zu einem fertigen Produkt oder einer fertigen Dienstleistung entwickelt werden sollen?

Ich bin der Meinung, dass Crowdsourcing mehrwertsteuerpflichtig ist bzw. sein soll. Denn nur so wird es auch als neue Arbeitsform anerkannt. Und das ist für mich ein erster Schritt das Ganze auch auf eine Mindestlohnebene zu katapultieren. Eines der Probleme mit Crowdsourcing ist, dass die meisten Crowdworker schlichtweg ausgebeutet werden. Wenn ein (Multi-)Milliardenkonzern ein "Innovationsprojekt" / einen Ideenwettbewerb ausschreibt und als Prämie einen!!! Laptop zu verlosen (???) auslobt, wie kann sich hier jemand mit seinen / ihren Leistungen wertgeschätzt fühlen?

Crowdsourcing wird hier ähnlich Lotteriegewinnen behandelt und ist somit nicht steuerpflichtig: https://www.eurojackpot.org/aktuelles/steuern-auf-eurojackpot-muessen-gewinne-versteuert-werden/

Je Crowdsourcing-Plattform gibt es teils auch unterschiedliche Modelle, sprich Wettbewerbe (Prinzip "Lottogewinn", da man im Vorfeld nicht weiß, welche Eigenleistungen von Unternehmen prämiert werden. Oder wenn DienstleisterInnen bei einer Ausschreibung ausgewählt bzw. direkt angefragt werden, hier spätestens sollte eine Versteuerung anfallen. Tut es jedoch leider nicht unbedingt, insbesondere wenn Unternehmen auf anderen Kontinenten ihren Firmensitz haben.

Was macht man als Crowdsourcing-PlattformbetreiberIn? Mehrwertsteuer für die Crowd berechnen und optional weiterleiten oder keine Mehrwertsteuer berechnen?

@Innoda
Finanzamt fordert in ein paar Jahren Nachzahlung von Mehrwertsteuer? Insolvenzgefahr!
Finanzamt hält einen für SteuerhinterzieherIn, weil man im Vorfeld bereits Mehrwertsteuer in Rechnungen ausgewiesen hat?

Als Plattform versteuert man seine Gebühren ordnungsgemäß, da besteht keine Gefahr.

Als gefördertes Unternehmen war man dann entweder erfolgreich und zahlt, wenn es was zu zahlen gibt aus der Westentasche, oder das Unternehmen ist in die Grütze gegangen und man hat ncihts um zu zahlen.

Strafbewährt wäre es nur, wenn man sich schuldhaft verhalten hat. Da die meisten im Crowdbereich nach meiner Erfahrung eher zuviel zahlen, als zuwenig, weil sie keine Ahnung haben udn entweder dem Finanzamt folgen, oder der von dir zitierten Veröffentlichung, ist auch keine Gefahr.

Finanzamt hält einen für SteuerhinterzieherIn, weil man im Vorfeld bereits Mehrwertsteuer in Rechnungen ausgewiesen hat?

Bei welcher Gelegenheit denn Umsatzsteuer ausweisen und nicht abführen? Da gibt es die Vorschrift das erhaltene Anzahlungen zu versteuern sind, also ist zu zahlen, wenn man sich dem Finanzamt anschließt, oder der von Dir zitierten Veröffentlichung.

Ein Umsatzsteuerproblem kann sich nur ergeben, wenn man Geld annimmt und:

es um eine zukünftige Lieferung geht (das ist dann eine Anzahlung) also USt abführen

Wenn man sich meiner Ansicht anschließt udn die Verträge passend macht, kann man das sparen, weil ja bei Abschluss der Verträge nciht feststeht, ob geliefert werden kann. Also wird man bei guter Beratung eine andere Vertragsgestaltung wählen.

Deine Frage ist bezüglich der Schwarmintelligenz zu schwammig. Da muss einfach klar sein, wer liefert "Schwarmintelligenz" also leistet durch Beratung und was bekommt er dafür. Danach ist im Einzefall zu entscheiden. Mein Beispiel habe ich schon genannt.

Dein Lottobespiel ist nicht hilfreich. BEim Lotto zahle ich einen Einsatz udn das los bestimmt, ob ich Gewinne, oder verliere.

Wenn ich mich an einem Ideen Wettbewerb beteilige und bekommen dann eine Prämie, dann wird ja eine Leistung bezahlt. Daher sind solche Zahlungen zu versteuern, as Verfahren gab es ja schon vor dem Crowdcourcing, z. B. bei Architektenwettbewerben.

Den Plattformbetreiber geht as alles nichts an. Der leitet nur durch.

@wfwbinder

Wir kommen der Sache näher. :-)

Dass BetreiberInnen von Crowdsourcing-Plattformen (mehrwert-)steuerpflichtig sind, ist klar (So sie nicht unter die Kleinunternehmerregelung fallen, was kaum der Fall sein dürfte).

Dass auch die Crowd ihre Tätigkeiten versteuern sollte, sehe ich auch so. Doch wie geschrieben, selbst habe ich als Kundin noch nie bei einer Crowdsourcing-Plattform Mehrwertsteuer bezahlen müssen bzw. auch habe ich noch nie als Crowd-Mitglied bei Prämien Mehrwertsteuer zur Prämie aufgeschlagen bekommen.

Die Rechnung an Kunden ist also zweigeteilt, einerseits die z.B. Kosten für Plattform, Beratung, Workshop.... Und dann die Prämien für die Crowd.

Die Gretchenfrage ist nun, wird für die Crowd ein Netto- oder Bruttobetrag bezahlt? So es mir scheint, Nettobetrag. Das empfinde ich als falsch.

Fiktives Beispiel: Kunde lobt eine Prämie von 3000 CHF oder 3000 € aus. Crowd-MitarbeiterIn A ist mehrwertsteuerpflichtig und Crowd-MitarbeiterIn B nicht. Nehmen wir weiter an, Crowd-Mitglied A erhält ebenso wie Crowd-Mitglied B eine Prämie in Höhe von 250 € / CHF

250,-- € Prämie können nicht gleichermaßen 119 % (sprich inklusive Mehrwertsteuer) und 100 % (ohne Mehrwertsteuer) sein.

Demnach müsste meiner Logik nach eine Crowdsourcing-Plattform bevor Mitglieder teilnehmen klären, ob jemand mehrwertsteuerpflichtig ist oder nicht. Die Crowder die mehrwertsteuerpflichtig sind, erhalten dann die Mehrwertsteuer auf ihre Prämie oben drauf, sprich 250 € + 19 % = 297,50 € für Crowder A und 250 € für Crowder B.

So würde ich es gerne meinem Bauchgefühl nach machen.

Und schon komme ich ins Trudeln, was wenn Crowder oder Kunde ersten Wohnsitz in der Schweiz hat und in Deutschland gar nicht steuerpflichtig ist?

Was weiter, wenn das Finanzamt dann (später in ein paar Jahren) meint, Crowdsourcing ist ja doch nicht (mehrwert-)steuerpflichtig.

Ein Mitarbeiter der IHK meinte ja, es käme drauf an. Nur wenn ein Produkt entstünde, wäre Crowdsourcing mehrwertsteuerpflichtig. Ansonsten nicht. Zwei anderen Mitarbeiter der IHK meinten einmal "Ja" und einmal "Nein".

Für mich persönlich ist das nicht okay. Crowdsourcing wird teils gerne so abgetan, dass Menschen das ja aus Spass und Freude gerne machen, dass es ihnen gar nicht ums Geld ginge. Dabei werden viele Crowder schlichtweg ausgebeutet. Einer der sehr gut als Ideenlieferant ist, meinte, er habe mal seinen Stundenlohn beim Crowdsourcing errechnet. Obwohl er beruflich eine exponierte Stelle inne hat, kam er auf 8,50 CHF Stundenlohn. Das nenne ich mal nicht gerade üppig.

Nehmen wir mal an, ich kassiere auch für die Crowder Mehrwertsteuer und behandle den Betrag dann als Durchlaufposten (so mein Wunsch). Was mache ich mit der Mehrwertsteuer die nicht angefordert wird, weil Crowder nicht mehrwertsteuerpflichtig ist? Und welche Steuersätze sind bei Crowdern aus dem Ausland, z.B. Dach-Raum oder weltweit anzuwenden? Im Vorfeld von Projekten ist nicht klar, welche Crowder alles teilnehmen werden bzw. während eines Projektverlaufs können unterschiedliche, auch neue Crowder hinzukommen. Ich weiß nicht wie ich ein Zuviel an Mehrwertsteuer buchen sollte?!

Und dann kommen noch Überlegungen hinzu, was wenn jemand erst Monate später oder gar erst im nächsten Jahr angibt mehrwertsteuerpflichtig zu sein, erhält dann der Crowder die Mehrwertsteuer rückwirkend ausbezahlt oder nicht?

Angenommen das Finanzamt kommt in ein paar Jahren zu dem Schluss, Brainstormings sind nicht mehrwertsteuerpflichtig. Was mache ich dann mit der Mehrwertsteuer die ich dann in Rechnungen bis dahin für die Crowd berechnet habe?

Vom Crowdsourcing- als auch Crowdfundingverband kenne ich ein paar Leute. Aufgrund von einzelnen Erzählungen und Erlebnissen bin ich noch nicht von einer Mitgliedschaft überzeugt. Meines Erachtens gibt es hier noch sehr viel zu tun.

Beispielsweise rief ich gestern bei meiner Versicherung an und wollte eine Berufshaftpflichtversicherung. Die gibt es nicht für Crowdsourcing-Plattformen. Naheliegend wäre noch eine Berufshaftpflichtversicherung für Unternehmensberatungen, doch dann wird im Vorfeld ein Wirtschaftsstudium verlangt.

Wie sichere ich mich bzw. die Crowd ab?

@Innoda
Die Gretchenfrage ist nun, wird für die Crowd ein Netto- oder Bruttobetrag bezahlt? So es mir scheint, Nettobetrag. Das empfinde ich als falsch.

Wie ich schon schrieb, es ist eine Einzefallentscheidung. Wie ist denn die Ausschreibungsunterlage.? Wnn bekommt man warum 250,- Euro?

Ein Mitarbeiter der IHK meinte ja, es käme drauf an. Nur wenn ein Produkt entstünde, wäre Crowdsourcing mehrwertsteuerpflichtig. Ansonsten nicht. Zwei anderen Mitarbeiter der IHK meinten einmal "Ja" und einmal "Nein".

Was entsteht ist egal. Die Frage ist, welche Leistung erbringt einer und was bekommt er dafür?

Nehmen wir mal an, ich kassiere auch für die Crowder Mehrwertsteuer und behandle den Betrag dann als Durchlaufposten (so mein Wunsch). Was mache ich mit der Mehrwertsteuer die nicht angefordert wird, weil Crowder nicht mehrwertsteuerpflichtig ist? 

Was ist denn das für ein Konstrukt? In welcher Position bist Du da, dass Du beträge durchreichst? Etwa die Plattform?

Nochmal die klare Frage, wer leistet was und bekommt etwas dafür?

Wenn Du von crowdsourcing sprichst und von der Schwarmintelligenz, dann werden doch Ideen, Denkleistungen abgefordert.

Also ich Frage, wer hat die besten Ideen zu dem Problem X (Problembeschreibung ist beigefügt). Ich lobe für die 3 besten Ideen je 1.000,- Euro aus. Wenn ich Ahnung habe, oder gut beraten bin schreibe ich rein "wer einen Nachweis erbringt, dass er Unternehmer ist, bekommt die Umsatzsteuer zusätzlich gezahlt."

So, dass müssen die dann in einem Fragebogen mit angeben. Wer dann nach einem Jahr kommt und sagt "ich bin Unternehmer" der kommt zu spät.

Beispielsweise rief ich gestern bei meiner Versicherung an und wollte eine Berufshaftpflichtversicherung. Die gibt es nicht für Crowdsourcing-Plattformen. Naheliegend wäre noch eine Berufshaftpflichtversicherung für Unternehmensberatungen, doch dann wird im Vorfeld ein Wirtschaftsstudium verlangt.

Wie wäre es einen Gründercoach zu nehmen? Dessen Leistung wird subventioniert und der hilft Dir bei diesen Fragen.

Oder eben für 120,- pro AJrh Mitglied im DCV zu werden.

Oder wende Dich doch mal an Ines Zimzinski vom Crowdsoucingverband, die ist Spezialistin im Crowdsourcing und sehr aktiv.

http://crowdmate.de/?page_id=17

@wfwbinder

Beispiel:

Plattform offeriert (potenziellen) Kunden Crowdsourcing-Projekt, beispielsweise das Ausschreiben eines Ideenwettbewerbs.

Kunden werden angehalten, Ideen die weiterentwickelt werden, auch zu prämieren. Optional auch später. Manchmal ist die Zeit einer Idee nur noch nicht gekommen. :-)

Nach Projektende wählt Kunde beispielsweise allein oder zusammen mit gestellter Crowd die Ideen um, die weiter entwickelt werden sollen.

Angenommen es sind in einem Ideenwettbewerb 143 Ideen, zehn Ideen möchte Kunden weiter entwickeln bzw. zu einem Konzept schmieden. Die ausgelobte Prämie ist (um bei Deinem Beispiel zu bleiben) 1000 €. Dann könnte der bequem Kunde für jede Idee pauschal 100 € ausloben oder - was ich nahelegen möchte - nach dem Entwicklungspotenzial die Prämie zu verteilen. Dh. also beispielsweise 5 X 500 €, 4 X 50 € und 1 X 300 € (oder wie auch immer) die Prämie zu verteilen.

Doch das sind Feinheiten. Das Wesentliche ist, Mehrwertsteuer ja oder nein für die Crowd und gegebenenfalls zu welchem Steuersatz je Land? Du schreibst genau das was ich lesen möchte. :-)) Leider ist es so, dass dies so ganz und gar nicht auf Innovationsplattformen so gehandhabt wird. Wie bereits geschrieben, als Kundin wurde noch nie in einer Rechnung Mehrwertsteuer mir ausgewiesen und als Teil der Crowd habe ich auch noch nie Mehrwertsteuer auf Prämien ausbezahlt erhalten.

Am Wochenende nun gingen zwischen Ines und mir ein paar E-Mails hin und her. Weitergeholfen hat sie mir nicht, denn dass ich für mich als Plattformbetreiberin (kurz vor dem Start) mehrwertsteuerpflichtig bin, davon war ich ausgegangen, was ich auch in der Ausgangsfrage schrieb davon auszugehen.

Mir ging und geht es um die (Mehrwertsteuer-)Pflichtigkeit der Crowd. Sie meinte, die Crowd sei selbstverantwortlich das zu versteuern und ihrer Meinung nach sei ich damit aus dem Thema raus. Dem ist nicht so, da die Prämien ja nicht direkt vom Kunden an die Crowd gehen sondern über die Plattform laufen. Dh. ich müsste im Vorfeld schon mal Mehrwertsteuer für die Crowd mitberechnen oder eben nicht.

Kunden direkt die Crowd entlohnen zu lassen, ist erstmal verlockend. Doch ich möchte mich ungern zwischen zwei Stühle setzen (zwischen Crowd die auf ihr Geld wartet und säumige Kunden). Bei manchen mir bekannten Plattformen weiß ich, dass Kunden hier in Vorkasse gehen. Und trotz dass das Projekt bereits beglichen ist, lassen sich manche Kunden Monate Zeit die Ideen zu prämieren. Was wenn Kunde gar nicht mehr zahlt?

Grundsätzlich gilt in Deutschland: Alle Gewinne, die auf Glück oder Zufall beruhen, sind steuerfrei. ... Ein Lotto-Gewinn ist also einer der wenigen Einkünfte, auf die man keine Steuern bezahlen muss, weil dieser unter keine der Einkunftsarten fällt, die in § 2 Abs. 3 EStG genannt werden.07.03.2017 https://www.eurojackpot.org/aktuelles/steuern-auf-eurojackpot-muessen-gewinne-versteuert-werden/ Und genau so werden Ideenwettbewerbe gerne definiert. Teils prämieren auch in Vertretung Plattformen die Ideen. Argh!!

Mir geht es um nachhaltige Innovationen bei ganzheitlichem Ansatz. Da geht es nicht nur um die Kundenzufriedenheit und um die eigene sondern um die Zufriedenheit aller Protagonisten, sprich auch der Crowd. Sicherlich nicht einfach, doch ich will mich bemühen es besser zu machen als ich es selbst bislang kennengelernt habe.

Jetzt hast Du zwar geschrieben was ich gerne lesen möchte, doch ob es stimmt? Seufz. Wie weiter vorgehen?

Dh. Ich schicke mal mein Problem morgen an den für mich zuständigen Mitarbeiter beim Finanzamt und frage wie seine Entscheidung hier aussieht, Mehrwertsteuer ja oder nein?!

Ich hoffe auf ein "Ja". Dann würde ich für die Crowd Mehrwertsteuer mit berechnen. Tja, und schon wieder die nächsten Fragen.

Was mit Crowdern die ihren ersten Wohnsitz nicht in Deutschland haben? Was mit Crowdern die einen ganz anderen Steuersatz an ihrem Wohnsitz haben?

So ich "meinen" Mitarbeiter beim Finanzamt bislang erlebte, verweist er mich wieder auf eine Steuerberatung. Tja, und ich hatte die Frage ja schon in einem Forum kostenpflichtig mit u.a. Steuerberatern gestellt und keine und schon gar keine rechtsverbindliche Antwort erhalten.

Ich möchte starten und muss irgendwas nun machen. Doch wer will dann die Entscheidung verantworten? Weder will ich Steuern nachbezahlen noch will ich wegen Steuerhinterziehung Probleme bekommen.

Dann gibt es weitere Fragen wie was wenn es sich um Sachprämien handelt? Angenommen jemand gewinnt ein Auto in einer Tombola, ist das vermutlich steuerfrei. Werden drei Wellnessreisen in einem Crowdsourcing-Projekt verlost, mutmaße ich auch, dass dies steuerfrei ist. Doch ist dem auch so, wenn zur Geldprämie für besondere Leistungen die besten drei Ideen beispielsweise noch 2 X 1 Tag und 1 X ein Wochenende in einem Wellnesshotel zur Geldprämie obendrauf bekommen?

Meines Erachtens gibt es hier noch viel Klärungsbedarf. Doch wie (zwischenzeitlich) damit umgehen? Wie sichere ich mein Unternehmen und mich ab?

@Innoda

Nun erwartest DU ziemlich konkrete Antworten, weshalb ich mal vorausschicke, dass ich dies nicht auf meine Vermögensschadenshaftpflicht nehme, da ich keine Unterlagen von Dir habe und diese Antwort daher unverbindlich bleiben muss.

Das Problem mit der Versicherung löst Du dadurch, dass Du etwas machst, was Du anscheinend nicht bereit bist zu machen, nämlich etwas Geld in die Hand zu nehmen und Dich professionell beraten zu lassen und zusätzlich in einen Berufsverband einzutreten.

Dein Umsatzsteuerproblem kannst Du mit zwei Beratungsstunden bei einem Kollegen lösen, der bei den Vertragsbedingungen hilft.

Um die Punkte kurz zu klären:

Welche Möglichkeiten gibt es denn?

  1. Der Prämiengewinner Privatperson Inland
  2. der Prämiengewinner Unternehmer Inland
  3. Der Prämiengewinner Privatperson EU
  4. der Prämiengewinner Unternehmer EU
  5. Der Prämiengewinner Privatperson Drittland
  6. Der Prämiengewinner Unternehmer Drittland

Gelöst bekommst Du es mit den Vertragsbedingungen und dem Kreuzchen "Unternehmer ja/nein" und "USt-ID" für EU Leute und "Unternehmer ja/nein" mit NAchweis für Leute aus dem Drittland.

Ausserdem sprichst Du immer von Rechnungen. Viele der Prämiengewinner werden keine Rechnungen vernünftig schreiben und es ist hier auch unüblich, sondern man schreibt denen Gutschriften, die als Rechnungen gelten.

https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/gutschrift-als-rechnungsersatz-2-wann-berechtigt-eine-gutschrift-zum-vorsteuerabzug_idesk_PI11525_HI1346262.html

Und dann ist es einfach:

  1. keine USt
  2. USt aufschlagen
  3. keine USt
  4. keine USt reverse charge
  5. keine USt
  6. keine USt reverse charge

Die Lösung liegt in der Anwendung von § 3a UStG.

Es gibt vier Arten von Crowdfunding:

  1. Donation-based Crowdfunding - spendenbasierte Schwarmfinanzierung (Kein Geldrückfluss, "Man tut Gutes.")
  2. Reward-based Crowdfunding - vergütungsbasierte Schwarmfinanzierung (Erhält Goodie oder Prototypen, Produkt oder Dienstleistung, kein Geldrückfluss)
  3. Lending-based Crowdfunding (Crowdlending) - von der Masse (Crowd) finanzierte Kredite, deren Zinssatz im Vorfeld festgelegt ist (Kreditbegleichung, verzinster Geldrückfluss)
  4. Equity based Crowdfunding (Crowdinvesting) - "qualifiziert partiarischen Nachrangdarlehen" - Masse erhält meist bei Unternehmensbeteiligung und positiver Entwicklung eine Gewinnbeteiligung. (Geldrückfluss mit Gewinn)

Steuerrechtliches dazu interessiert mich momentan nicht, vielleicht jedoch Dich?: https://www.crowdfunding.de/wp-content/uploads/2016/05/GCN-Crowdfunding-Steuern.pdf

@Innoda
Lending-based Crowdfunding (Crowdlending)

Da ist Crowdlending.

DieseAufteilungen wechseln, je nach dem, wer sie aufstellt.

An dem von Dir zitierten Werk habe ich zeitweilig mitgearbeitet. Alle genannten Personen sind mir bekannt, wobei mehrere von denen inzwischen aus dem GCN/DCV ausgeschieden sind und die werte Kollegin Sixt, einige Punkte in dem Werk leider nach dem österreichischem Recht eingeordnet hat.

Ich bin wie schon gesagt, inzwischen von einem Deutschen Finanzgericht bestätigt worden.

Eventuell sieht man sich ja bei einem der nächsten Crowddays. Ich bin da jeweils als der Referent für Steuern gebucht worden.

Übrigens eine Mitgliedschaft im DCV ist förderlich:

DCV e. V. & German Crowdfunding Network

Martin-Luther-Straße 8

10777 Berlin

Ich bin da im erweiterten Vorstand.

@Innoda

Lending-based Crowdfunding lässt sich noch als kreditbasierte Schwarmfinanzierung bezeichnen. Equity-based Crowdfunding könnte man auch als Schwarm-Unternehmensbeteiligung bezeichnen.

@Innoda

Auf die Definitionen der Instrumente achten. Ein partiarisches Nachrangdarlehn ist von der Definition ein Darlehen und somit keine Beteiligung. Der Darlehensgeber hat einen Anspruch auf Rückzahlung zum Nennwert. ebenso auf eine feste Verzinsung ggf. mit einer Prämie, wenn ein besonderer Erfolg eintritt. Das gäbe dann eine gewisse Nähe zu einer Stillen Beteiligung.

Man nutzt dieses Vehikel um dem Kleinanlegergesetz zu entgehen, was bei einer Beteiligung eine Prospektpflicht vorsieht.

Daher ist es als Crowdinvesting zu bezeichnen, wenn es in dieser Art betrieben wird.

Crowdlending, z. B. über Smarva, Lendico, Bankless24 usw. sind reine Darlehensverträge und haben nichts mit Beteiligung zu tun.

Fazit: nach einer benötigten Auszeit, habe ich nun dem für mich beim Finanzamt zuständigen Mitarbeiter die Situation geschildert und ihm geschrieben was ich gerne machen möchte, nämlich Mehrwertsteuer für Prämien verlangen, damit Crowd Arbeit als neue Arbeitsform anerkannt(er) wird und künftig weniger als Hobby abgetan wird. Er meinte, dies mit seiner Vorgesetzten zu besprechen. Je nachdem wie die Entscheidung ausfällt, werde ich dann mit oder ohne Mehrwertsteuer für Crowd Leute ausstellen. Ich hoffe, er entscheidet in meinem Sinne.

Parallel erhielt ich noch ein Angebot zu dem Thema etwas in einem Crowdsourcingblog zu schreiben, da es ja leider wirklich noch nicht selbstverständlich klar ist, ob und was zu versteuern ist bzw. nicht zu versteuern ist.

Crowdtätigkeiten sind meist sehr schlecht entlohnt. Die Frage ist, ob Diejenigen die theoretisch versteuern müssten, auch es tatsächlich tun? Oder ist Crowdarbeit ein Eldorado für künftige Schwarzarbeit, mal provokant gefragt.

@Innoda
Er meinte, dies mit seiner Vorgesetzten zu besprechen. Je nachdem wie die Entscheidung ausfällt, werde ich dann mit oder ohne Mehrwertsteuer für Crowd Leute ausstellen. Ich hoffe, er entscheidet in meinem Sinne.

Wie schon gesagt, nicht Du schreibst eine Rechnung, sondern die Leute, oder Du schreibst eine Gutschrift.

Davon abgesehen ist egal, was der Finanzbeamte am Telefon sagt. Das ist völlig unverbindlich.

Nur eine Verbindliche Auskunft gem. § 89 AO, die auch kostenpflichtig ist, wäre verbindlich.

Wenn, dann wäre es ein Dorado (Goldland), den El ist der Artikel und ein ElDorado ist "ein das Goldland" (ich habe mit meinem Schwager nämlich noch eine Kanzlei in Santo Domingo). Und natürlich ist Crowdworking kein Dorado für Schwarzarbeiter, denn die Leute, die über Crowdworkingplattformen Aufträge suchen, bedienen sich nur einer Möglichkeit auf dem Gebiet und bestimmt werden (fast) alle die Einnahmen auch normal versteuern.

Aber Du schriebst ja gerade davon, das es eben auch nicht Unternehmer an den Aktionen teilnehmen.

Die würden dann ggf. durch ihre (erstmalige) Tätigkeit dann Unternehmer.

Denn:

Unternehmer ist, wer eine Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, selbständig ausübt.

Da steht nichts von Gewinnerzielungsabsicht.

@wfwbinder

Danke für die Korrektur, bin etwas arg schläfrig.

Rechnungen an Kunden werden von mir gestellt. Und da ist es bereits zu wissen, ob die Crowd nun Mehrwertsteuer erhält oder nicht. Ob die Crowd dann Rechnungen erhält oder selbst zu schreiben hat, mal schau'n. Angedacht ist natürlich seitens des Finanzamtes etwas Schwarz auf Weiß zu bekommen. :-)

@Innoda

Vom Finanzamt "schwarz auf weiß" gibt es nur als verbindliche Auskunft gem. § 89 AO. Ich würde eine andere Taktik anschlagen, aber mach wie Du denkst.

@wfwbinder

Hmm. Und welche Taktik würdest Du anwenden?

@Innoda

Wer wie Du eine eigene Plattform gestalten will und damit a auch VErantwortung für die Gründer, die dort einstellen übernimmt, solltedenen ein Vorbild sein und Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen. Also nimm Dir einen Gründercoach der gefördert wird und sorge dafür, dass die ganze Sache professionell gemacht wird.

Dieses rumgefrage an jeder Ecke (ich habe auch mit Ines gesprochen) bringt Dich nicht weiter, weil Du nur Bruchstücke bekommst.

Im Bereich Music Crowdfunding zur Finanzierung von Alben, Touren etc gibt es bei Pledgemusic etc div. Niederlassungen des Betreibers, u. a. in den USA; Italien & auch in D.

Nebst Provision an die Plattform zahlt man auch die UST bei uns, die Einnahmen sind steuerpflichtig bei uns

Woher ich das weiß:Recherche

Finde ich gut. Damit habe ich keine Erfahrungen. Macht es mir dennoch noch nicht klar, denn.... Erinnere mich an eine Aussage eines IHK-Mitarbeiters. Es käme drauf an, ob Mehrwertsteuer anfiele. Reines Brainstorming sei nicht steuerpflichtig, erst wenn ein Produkt, z.B hier Musikalben, Musikkonzerte... entstünden, dann würden Steuern anfallen.

Übersehen: das ist Crowdfunding. Bei mir geht es um Crowdsourcing!!! Und wie gesagt, ich kenne bislang keine Plattform auf der Mehrwertsteuer für Crowd bislang zu den Prämien aufgeschlagen worden ist. Und bin ich als Kundin auf Crowdsourcing-Plattformen um z.B. mir ein Logo erstellen zu lassen oder etwas programmieren zu lassen oder... habe ich auch noch nie Mehrwertsteuer bezahlen müssen. Und ich habe sogar mehrfach mit dem Support auf manchen Plattformen hin- und hergeschrieben, dass das meines Erachtens nicht rechtens ist / sein kann... Keine Mehrwertsteuer!!!