Steuerrecht betriebliche Steuerlehre

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Na gut! Umsatzsteuer: Nach § 18 Abs. 4 Umsatzsteuergesetz ist die Umsatzsteuer aufgrund einer Umsatzsteuererklärung einen Monat nach Eingang der Steuererklärung beim Finanzamt fällig. Das wäre der 2. Mai 2012, weil die Erklärung am 2. April persönlich abgegeben wurde = Eingang beim Finanzamt. Die Fristberechnung aufgrund des Steuerbescheides folgt den allgemeinen Grundsätzen und ist richtig. Einkommensteuervorauszahlung: die Berechnung der Säumniszuschläge ist richtig.

Danke für den Stern. Hast Du mit meiner Antwort etwas anfangen können? helmuthk NB: Wenn Du selbst Antworten vorschlägst, kann man Dir hier helfen. Aber ich hatte Deine Antworten übersehen. Die Fragen sollten allerdings nicht zu umfangreich sein.

@Helmuthk

Naja ich will es ja verstehen und da nützt es mir ja nix wenn mir jemand die Antworten vorgibt.

Ok ich werde nur noch einzeln die Fragen stellen und wenn es geht abkürzen.

Ja deine Antwort hilft mir da ja meine sachen richtig sind bin ich ja auf dem richtigen weg^^ aber ich hab demnächst mit Sicherheit noch mehr Fragen :)