Steuerprüfung eBay Verkäufe bitte um Hilfe!

4 Antworten

Also alle nicht abgewickelte Auktionen wurden von eBay als Auktionen mit Umsatz gemeldet und das Fi.Amt hat diese Umsätze als Einnahmen übernommen

Dann hast du wegen Erstattung der Verkaufsprovision wohl jedes Mal einen Fall eröffnet.

Bei gelösten und nicht gelösten Fällen hast Du hier eine Möglichkeit, diese 18 Monate zurückzuverfolgen:

http://res.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ResolutionCenter&p=Last18Months&cf=8

Bitte entsprechend einstellen.

Wo sind denn Deine detaillierten ebay-Rechnung, mit den Belastungen und Gutschriften bezogen jeweils auf die Artikelnummer.? Da heraus müsste doch einiges zu klären sein. Oder hast Du mit der Buchhaltung geschlampt?

Vielen Dank für die schnellen Antworten. Folgendes ist wichtig:

  1. EBay meldet ALLE Auktionen dem Finanzamt. Auch die, die storniert wurden. Ich musste also selbst alle Stornos, die ja nachweislich zurückgebucht wurden, zusammenrechnen und belegen. War ja kein Problem.

  2. die Prüfung ist 2008-09-10, also schon länger als 18 Monate her. Wenn ein Kunde widerrufen hat wurde die Auktion nicht abgewickelt und ich habe von eBay eine Gutschrift bekommen. TROTZDEM hat eBay diese Auktion als stattgefunden gemeldet, unabhängig davon, ob widerrufen od. storniert. eMail-Verkehr des Widerrufs habe ich bei über 1000 Artikeln natürlich von 2008 nichtmehr, Die von eBay gemeldeten Umsätze wurden also voll vom Fi.Amt als Einnahme gewertet. Nur die bezahlten und wieder zurückgebuchten Stornos konnte ich belegen. Widerrufene Auktionen waren für mich kein Umsatz und in meinem Einkommen nicht von Bedeutung.

@Nadja2015
eMail-Verkehr des Widerrufs habe ich bei über 1000 Artikeln natürlich von 2008 nichtmehr,

Meines Wissens hat sich nicht daran geändert, dass Handelnde ihre Unterlagen 10 Jahre nachweisbar aufheben müssen.

Du bist gewerblicher Händler udn wickelst über eBay ab.

Es kann doch kein Problem sein, Deines Stornos nachzuweisen. Als Geschäftsfrau bist Du verpflichtet Deinen Schriftverkehr, wozu auch die eMails gehören, abzuspeichern udn zu sichern. Daraus ist es klar ersichtlich, denn die Meldungen, die über das eBay-Portal laufen, enthalten immer die Transaktion.

Es ist natürlich ein haufen Arbeit eventuell über 1000 Transaktionen durchzugehen und abzuhaken, aber das ist leider unvermeidbar.

Wenn Du alles über paypal, oder Konto abwickelst, kann man das ja sehen udn nur bei Selbstabholung mit bar, kann es anders laufen, aber das wird ja selten sein.

Das die SAchen nciht abgewickelt wurden, muss aus dem Verlauf bei eBay hervorgehen.Da hatb man ja auch die Reklamationen, oder die NAchrichten, oder aber eben die Mails,wenn man es ausserhalb von eBay machte.

Muss man eben suchen.

Das ist sehr interessant und ich werde es mir aufschreiben, falls mir das auch mal passieren sollte.

Normal findet man alle Verkäufe über Paypal und die Bank. Nur das was dort ankommt, hast du auch erhalten. Auf diese Dokumente müsste man vertrauen können, oder hast du auch Abholung eingegeben und es haben auch Kunden Waren abgeholt, oder kann das Finanzamt das so sehen?

Ich bin der Meinung, dass du das auch so in die Antwort an das Finanzamt schreiben kannst. Es ist ja die Wahrheit. Anhand aktueller Verkäufe kannst du das ja nachweisen, was wiedermal furchtbar viel Arbeit ist.

Ich würde mich da vom Finanzamt auch nicht unterkriegen lassen - weil du im Recht bist.

Mir kommt das aber auch komisch vor! Was Ebay als Deinen Umsatz angibt - dafür kassieren die ja auch. Kann es sein, dass du auch zuviel Ebay-Gebühren zahlst? Das würde mich nicht wundern!

Nein, da die Buchhaltung wurde nicht ordentlich seitens des Verkäufers geführt.

Normal findet man alle Verkäufe über Paypal und die Bank. Nur das was dort ankommt, hast du auch erhalten.

Das unterbindet nicht, dass Du als gewerblicher Verkäufer nachweisen musst: Verkäufe, Nichtkäufe etc. Das geht alles über Ausdruck der Korrespondenz via ebay (Fall) als Nachweis und nicht über Kontoauszüge. Das wäre eine Milchmädchenrechnung, die dem Finanzamt sauer aufstossen kann und wird.

Merke: Buchhaltungskursus belegen.

nimm dir einen Steuerberater und lass den das Regeln. Ansonsten stell das mal bei Finanzfrage.net ein da sind einige Steuerberater unterwegs.

Finanzfrage.net ; das ist ein guter Vorschlag. Das werde ich auf jeden Fall machen. Einen Steuerberater habe ich natürlich. Der macht Buchhaltung, Abschluss und jetzt auch die Prüfung. Aber beweisen muss ich natürlich.