Steuernachzahlungen in Steuerbescheid berücksichtigt?
Hallo :) Nochmal eine Frage zur Steuer. Ich hatte letztes Jahr immense Nachzahlungen (sie haben ein Drittel meines Einkommens ausgemacht) an das Finanzamt. Werden die in der Umsatz- oder Einkommenssteuer 2014 berücksichtigt? Und wenn ja wo muss ich die eintragen?
Danke und liebe Grüße, Luisa87
2 Antworten
Da stellt sich erstmal die Frage, welche Steuerzahlungen überhaupt auswirkungen für die Steuererklärung des Jahres haben, in dem sie gezahlt werden.
Umsatzsteuer:
Bei leuten, die eine einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung machen ist die Betriebsausgabe. Die ÜR-Rechnung machst Du aber selbst, also musst Du es da reinschreiben.
Einkommensteuer:
Einkommensteuernachzahlungen udn Vorauszahlungen, sind nicht relevant für die Steuerfestsetzung.
Kirchensteuer:
Die kann als Sonderausgabe abgezogen werden. Musst Du selbst dort einsetzen.
Einkommensteuervorauszahlungen:
Soweit die das Jahr betreffen, was gerade veranlagt wird, werden die automatisch von der Steuerschuld abgezogen.
ja, siehe meine Antwort.
Wenn Du Umsatzsteuer nachgezahlt hast, musst Du es als Kosten in die Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung reinnehmen.
Die Einkommensteuernachzahlung ist steuerlich nicht relevant.
Wirkt sich das dann auch auf meine Steuerschuld 2014 aus? :)
So wie ich das lese, handelt es sich um Nachzahlungen für 2013? Was haben die mit 2014 zu tun? In welcher Weise soll man die berücksichtigen?
Also es geht um Nachzahlungen der Steuerschuld in 2014 für die Jahre 11+12. Abgeben muss ich die Einkommenssteuer und Umsatzsteuererklärungen.