Steuernachzahlung trotz Steuerklasse 1?
Guten Abend,
Das Finanzamt hat mich vor einigen Monaten dazu aufgefordert eine Steuererklärung für das Jahr 2016 abzugeben. Dieser Umstand allein hat mich schon gewundert, da ich Steuerklasse 1 bin und im Jahr 2016 meine Steuern ganz normal bereits vom Arbeitgeber abgeführt wurden.
Dennoch, gesagt getan habe ich eine Steuererklärung abgeschickt. Jetzt ist vor einigen Tagen ein Brief vom Finanzamt gekommen, in dem ich aufgefordert werde 25 Euro Steuern nachzuzahlen. 264 Euro wurden vom Arbeitgeber abgeführt, festgesetzt werden aber 289 Euro.
Wenn ich meine Steuern über diese Seite ausrechne (https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/) bekomme ich auch nur die 264 Euro Lohnsteuer angezeigt, nicht 289 Euro.
Wie kommt diese Differenz zustande? Es ist zwar nicht viel Geld, aber mir gehts ums Prinzip.
Bruttolohn war 2016 übrigens 13874 Euro, war gesetzlich Kranken- und Rentenversichert.
Freue mich auf Antworten
2 Antworten

Ich tippe auf Lohnersatzleistungen. Dann müsste im Bescheid im Abschnitt Berechnung der Einkommensteuer stehen: zu versteuern mit Progressionsvorbehalt. Steht das so dort?
Der Bruttolohn ist übrigens nicht so interessant. Wie hoch ist laut Bescheid Dein zu versteuerndes Einkommen?

Wie hoch ist das zu versteuernde Einkommen?
zu versteuern nach dem Grundtarif ... wieviel?

Das sind 10483 Euro

Dann geh nochmal auf Deinen Link http://gutefrage.digidip.net/visit?url=https%3A%2F%2Fwww.bmf-steuerrechner.de%2Fekst%2F und berechne die Höhe der Einkommensteuer 2016 bei einem zu versteuernden Einkommen von 10.483 €. Du wirst sehen: es sind 289 €.
Wenn also das zu Versteuernde richtig berechnet wurde - die Berechnung siehst Du aus dem Bescheid - dann ist der Bescheid auch richtig.

Nun gut, dann werde ich wohl oder übel die 25 Euro an das Finanzamt zahlen müssen. Trotzdem verwundert es mich, dass überhaupt eine Nachzahlung zustande kommt, da ich 2016 keine sonstigen Einkünfte hatte und meine Steuer ordnungsgemäß vom Arbeitgeber abgeführt wurde.
Hatte übrigens auf genannter Seite meine Lohnsteuer berechnet, nicht die Einkommenssteuer. Bei der Lohnsteuer kamen dann die 264 Euro raus, die auch mein Arbeitgeber abgeführt hatte. Komisch dass bei der Einkommensteuer 289 Euro rauskommen.

Ohne die genauen Daten zu habe, kann man nur raten.
Ich tippe mal auf irgendwelche Nebeneinkünfte, die dem Lohnsteuerabzug nicht unterlegen haben.

Hatte keine Nebeneinkünfte, war 2016 noch Azubi und habe nur bei mir im Betrieb gearbeitet - nichts weiteres.

Dann hat möglicherweise dein Arbeitgeber einen Fehler gemacht. Wie gesagt, ohne den genauen Sachverhalt zu kennen, kann man bei deiner Frage nur raten.
Tipp: Geh mit dem Bescheid zum Finanzamt und lass dir erklären, worauf die Nachzahlung zurück zu führen ist.

Könnte ich machen, würde sich aber bei dem geringen Betrag nicht lohnen. Denke ich rufe einfach mal am Montag dort an.

'Gehen' war ja auch nicht wörtlch gemeint.
Dort steht "Versteuern nach dem Grundtarif".
Diese 13874 Euro sind mein Steuerbrutto, also mit dem dann berechnet wird.