Steuernachzahlung aus dem Vorjahr während Elterngeld und Wohngeldbezug
Ich erhalte Elterngeld und Wohngeld seit Oktober 2014. Zuvor hatte ich ein zu versteuerndes Einkommen. Wenn ich jetzt die Einkommenssteuer machen würde bekäme ich eine Rückzahlung. Frage wird diese auf das Eltern - und Wohngeld angerechnet und mir bleibt nichts überig?
2 Antworten
Das ist ja kein Einkommen,also dürfte es auch nicht angerechnet werden !
Beim Wohngeld wird er Anspruch nach deinem Bruttoeinkommen berechnet und davon hast du ja deine Steuern gezahlt,bekommst du jetzt etwas zurück,dann wurde dies bei der Berechnung ja schon berücksichtigt.
Und beim Elterngeld zählt nur Erwerbseinkommen und das wäre eine Steuerrückerstattung nicht.
Nur wenn du ALG - 2 vom Jobcenter beziehen würdest,rechnet dieses das einmalige Einkommen nach dem Monat des Zuflusses auf dem Konto auf eure laufenden Leistungen an.
Beim Elterngeld weiß ich es nicht. Beim Wohngeld definitiv nicht. Letztendlich bekommst du vom FA ja nur dein eigenes Geld zurück.