Steuernachzahlung anderer Kontoinhaber?

7 Antworten

Solange der Verwendungszweck genau bezeichnet ist - also Steuerart, Steuernummer, Jahr bzw. bei Vorauszahlungen der Zeitraum, für den gezahlt wird - ist es unerheblich, woher das Geld kommt.

Wenn es darum geht Geld zu zahlen, ist es denen nicht so wichtig wo es herkommt. Falls es sie wegen Geldwäsche oder was anderem doch interessiert, werden sie sich schon melden.

Zudem heißt dein Vater ja vermutlich ähnlich oder sie können über ihre Datenbanken ggf. eine familiäre Beziehung finden.

Zur Sicherheit kann er, neben de Referenz des Finanzamtes, auch noch deinen Namen in den Verwendungszweck schreiben.

Das FA interessiert sich nicht wirklich woher das Geld kommt, zumal es ja ein Familienangehöriger ist.
Kurz solange der Verwendungszweck eindeutig ist geht das.

Keine Angst, das Finanzamt wird das Geld garantiert annehmen, wenn der Verwendungszweck richtig angeben wird, ist das schon okay...

Er darf, muss nur den richtigen Verwendungszweck angeben.