Steuern sparen bei einem Verbesserungsvorschlag / Lohn Sonderzahlung / Lohnsteuer

5 Antworten

Die Lohnsteuer wird in einem solchen Fall unter Anwendung der sog. Fünftelungsregelung (§ 34 EStG) ermäßigt, wenn eine Zusammenballung von Einkünften vorliegt.

Diese Voraussetzung ist bei Erfindervergütungen oder Prämien für Verbesserungsvorschläge erfüllt, wenn sie

zusätzlich zum laufenden Arbeitslohn und an ganzjährig beschäftigte Arbeitnehmer oder an Arbeitnehmer gezahlt werden, die vom Arbeitgeber Versorgungsbezüge erhalten.

Entweder diese wird bereits bei der Gehaltsabrechnung berücksichtigt oder sie kann bei der Einkommensteuererklärung beantragt werden.

Bei 50.000 € Prämie gehe ich einmal von einer Zusammenballung aus.

Der Rat ist gut, jedoch für den Laien kaum verständlich. Es gibt im Internet kostenlose Einkommensteuerrechner. Zur Not kann man auch das aktuelle ELSTER-Programm der Finanzverwaltung runterladen, um eine ungefähre Steuerbelastung zu ermitteln. Dann kann man in der verkleibenden Zeit bis zum 31.12. diesen Jahres noch Entscheidungen fällen. Evtl. ein Kleingewerbe im Bereich erneuerbare Energien gründen und eine Investitionsrücklage bilden. Wem das zu stressig ist dankt einfach dem Staat für phänomenale Steuerbelastung. :-)

Wenn du ganz geizig sein willst und dem Staat nichts davon abzugeben gedenkt, solltest du das Geld in erneuerbare Energien Stecken und mit deiner Steuerersparnis aus der Verlustzuweisung für das laufende Jahr, einen entspannenden Urlaub machen. Aber jeder wie er mag. :-)

Hallo ACDC112,

also die Lohnsteuerklasse 3 ist für deinen mtl. Lohnsteuereinbehalt ausschlaggebend - jedoch ist für deine Jahressteuer dein Grenzsteuersatz wichtig! Die zusätzliche Steuerschuld rechnet sich nicht nach deinem durchschnittlichen Steuersatz, sondern eben nach diesem Grenzsteuersatz, welcher erheblich höher liegt ! ! !

Für Verheiratete und nur ein Arbeitnehmer hab' ich dir eine Splittingtabelle zum Ablesen dieses Grenzsteuersatz als Bildanhang!

2 Beispiele: Bei einem Jahresbruttolohn (ohne Sonderzahlung!) von 30.000 € / 60.000 € beträgt der Grenzsteuersatz ca. 21% / ca. 31% und wirkt sich in der zusätzlichen Jahressteuer folgendermaßen aus: Sonderzahlung (ohne Steuerfreibeträge gerechnet!) x Grenzsteuersatz = zusätzl. Steuerschuld, also hier in diesen 2 Beispielen sind von diesen 50.000 € Sonderzahlung ca. 10.500 € bzw. ca. 15.500 € als zusätzl. Jahressteuer fällig!

siehe auch die Antwort von dieser gf:

http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=3&cad=rja&ved=0CDkQFjAC&url=http%3A%2F%2Fwww.finanzfrage.net%2Ffrage%2Fkann-ich-die-sonder-zahlungen-fuer-verbesserungsvorschlaege-die-mein-mann-bekommen-hat-absetzen-wie&ei=bJNjUpblG4OO0AWU3IGICg&usg=AFQjCNEg9qif2oa9W7W7F81bG2ZT1mNKWg&bvm=bv.54934254,d.d2k

Grenzsteuersatz - (Steuern, Steuerrecht, Verbesserungsvorschlag)

ich bekomme 50000 € ausgezahlt

Wenn man es besonders dumm anstellt, bekommt das Finanzamt davon 22.000 Euro.

Also, ich würde, wenn es um solche Beträge geht, lieber einem Steuerberater vertrauen als der Netzgemeinde. Der macht das zwar nciht für lau, aber dafür haftet er auch für den Schaden, wenn er falschen Rat gegeben hat.

Nicht jeder braucht wirklich einen Steuerberater, der für seinen tollen Rat eine Menge Honorar bekommt. Es gibt auch Lohnsteuerhilfevereine, die einem da viel günstiger Rat erteilen können.

wer 50000 € für einen Verbesserungsvorschlag bekommt, der stellt hier keine Fragen wie er die versteuern muß, das sagt einem schon die Firma, bzw die Lohnbuchhaltung oder der Steuerberater.