Steuern Kleinunternehmer & Azubi?

5 Antworten

Ein "normaler Angestellter" muss keine Steuererklärung abgeben. Aber jeder Gewerbetreibende, auch wenn man es nur nebenbei macht.

Da sich die festzusetzende Einkommensteuer nach deinen insgesamt zu versteuerndem Einkommen richtet, musst du adort alle Einkünfte angeben: In Anlage N deine Auzubi-Bezüge und in Anlage G den Gewinn aus einer Einnahme-Überschuss-Rechnung für das Gewerbe.

Diese Einkünfte werden dann addiert, der Steuerfreibetrag abgezogen und dann versteuert.

Die Kleinunternehmerregelung bedeutet doch nur, dass du von deinen Kunden keine MwSt erheben und an das FA abführen musst. Das at mit der EkSt nichts zu tun.

Da du Gewerbetreibender bist, musst du trotz Auszubildendenstatus deine Steuererklärung machen. Nicht anders herum.

EInkommenssteuererklärung mit Anlage G für deinen Gewerbebetrieb, sowie Anlage N für deine Festanstellung / Ausbildung. Gegebenenfalls Anlage KAP für Kapitalerträge.

Dann noch die Gewerbesteuererklärung und, wenn du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen hast (was du hier wohl mit "Kleingewerbe", was es rechtlich nicht gibt, meinst), eventuell die Umsatzsteuererklärung. Letzteres unterscheidet sich aber von Finanzamt zu Finanzamt, manche verlangen diese von Kleinunternehmern nicht, andere schon.

Wenn es um das Steuerjahr 2019 geht und du bis jetzt nicht mal wusstest, dass du eine Erklärung abgeben solltest, wäre vielleicht ein Steuerberater die schlauste Option. Wenn es nur um das laufende Steuerjahr geht, hast du ja noch ein wenig Zeit, dich einzulesen. Als kleiner Gewerbetreibende kann man seine Steuererklärung in der Regel ganz gut selbst machen, wenn man sich nicht allzu doof anstellt.

Als Selbstständiger mit einem Gewerbe musst du selbstverständlich eine Einkommensteuererklärung abgeben, die in deinem Fall halt die Einkünfte aus deiner Ausbildung und die Einkünfte aus deinem Gewerbe umfasst (Anlage G zur Einkommensteuererklärung).

Was du dir bei einem Kleingewerbe unter Umständen sparen kannst, ist eine Umsatzsteuererklärung, wenn dein Umsatz unter 22.000 Euro im Jahr liegt. Auch mit der Gewerbesteuer kommst du in diesem Bereich noch davon.

Hier solltest du dich aber schon noch ein wenig schlau machen, bevor du startest.

Trotzdem viel Glück bei deinen Plänen!

Was du dir bei einem Kleingewerbe unter Umständen sparen kannst, ist eine Umsatzsteuererklärung, wenn dein Umsatz unter 22.000 Euro im Jahr liegt.

Was du vermutlich meinst ist die Kleinunternehmerregelung, womit man von der Umsatzsteuer befreit wird. Die meisten Finanzämter verlangen dann aber trotzdem vom Steuerzahler die Umsatzsteuererklärung, auch wenn keine Umsatzsteuer abzuführen ist. Das müsste im Kleingedruckten auf dem Zettel stehen, auf welchem seine Steuernummer steht.

Die Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung ergibt sich aus den Einkünften, z.B. bei Gewerbe, Einnahmen durch Miete usw. sowie bei Krankengeld oder anderen Einkünften aus dem Progressionsvorbehalt.