Steuern als Autohändler?

1 Antwort

Sicherlich meinst du bei den 20 % die Umsatzsteuer, die Umsatzsteuer ist ja im Verkaufspreis enthalten und der Kunde bezahlt diese letztlich. Wenn er einen Wagen um 10.000.- Euro verkauft (der Umsatz ist netto 8.333.- davon 20 % ist 1.667.- enthaltene Umsatzsteuer, netto + USt brutto = 10.000.-).

Wenn er den Wagen von einem Gewerbetreibenden z.B. für 8.000.- brutto gekauft hat

(netto 6.667.- + 20 % =1.333.- brutto = 8.000), kann er die an den Vorbesitzer bezahlte Umsatzsteuer von 1.333.- Euro als Vorsteuer geltent machen so dass er lediglich

(1.667.- abzüglich 1.333.-) 334.00 per Saldo an Umsatzsteuer zu bezahlen hat (es wird in diesem Falle lediglich der Mehrwert fällig.

Der Gewinn eines Geschäftsjahres unterliegt der Einkommensteuer.

Vielen Dank für die Antwort.

Ein Beispiel: Mein Freund hat das Auto aus Belgien gekauft.

Preis 10.000€ (auf der Rechnung steht nur dieser Betrag und keine Hinweise auf irgendwelche Steuer) -

Verkauft es dann für 14.000€ weiter.

Muss er dann die 14.000 € versteuern? also 20% - (2333,- €) muss er noch an Finanzamt zahlen oder?

14.000€ - 2333 € = 11666 € - 10.000€ = 1666 € Gewinn?

 

@archilles24

Wenn der Belgier Händler oder das Auto neu war, dann ja, war es eine belgische Privatperson dann nur differenzbesteuerung. So ist das deutsche UStG, die Umsatzsteuer sollte EU weit größtenteils einheintlich sein. Der Vorgang wäre dann ein innergemeinschaftlicher Erwerb, dann muss er auch noch den Autoeinkauf nachversteuern und darf die Steuer aber auch sofort wieder abziehen, auch wenn der Saldo 0 ist

@Stoertebeker91

Und wenn es ein Belgischer Händler war und das Auto gebraucht ist?