(Steuerliche) Vortragsthemen?

3 Antworten

Wie kommst Du auf die Idee, an der größten Informationsmaschine seit Menschengedenken zu sitzen, und Geld für Bücher ausgeben zu müssen? Nutze doch einfach das Netz. Da wirst Du massig fündig. 

Reicht Dir nicht? 

Dann lege Dir den Ausweis einer öffentlichen Bibliothek zu. Über diese kannst Du die Fernleihe nutzen. In der Regel. Denn die Deutsche Staatsbilbiothek Berlin, die Bayrische Landesbibliothek München und die Badische Landesbibliothek müssen von jedem hier veröffentlichten Werk ein Belegexemplar erhalten. 

Natürlich kannst Du Dich da auch online direkt einschreiben. Allerdings finde ich es durchaus sinnvoll, die kompetenten Menschen vor Ort in der Bibliothek nutzen zu können. 

Weil die Aktualität nicht immer überprüfbar ist und jeder Horst und Hinz was ins Internet stellen kann? Das ist wie beim Handwerken: Fehlt mir als Amateur mal der passende Kreuzschlitz für eine Schraube, dann kann ich das auch mit einem normalen Schlitz hinbekommen. Ein Profi sollte da schon zum korrekten Werkzeug greifen.

Fernleihe ist für Studenten eine gute Alternative. Hätte das in der Situation Prüfungsvorbereitung auch nicht gemacht.

@Dirk-D. Hansmann

Dann träum halt weiter. Ist nicht meine Zukunft und nicht mein Geld. 

Willst Du glänzen?

Änderungsvorschriften gem. AO

§ 129 + §§ 172 ff AO

Um was für eine Note soll es denn gehen?

Erst einmal würde ich KStG-Fälle gar nicht machen. Da sind zu viele Dinge, die man in der Ausbildung gar nicht kennen lernt.

Für ein 'sehr gut' würde ich die AO nehmen. Für gut kommt die USt m.E. in Frage. Wichtig dann aber auch im Vortrag die Prüffolge zu beachten. Um die Zwei zu sichern würde ich die Kommission etwas fordern und Veränderungen durch den EU-Austritt als Thema wählen.

Innergemeinschaftliche Lieferung vor dem Austritt Englands aus der EU und was ist danach zu beachten. Ein richtig komplexes Thema, weil Du im Grunde zwei vollständige Verfahren hast. Und die jeweiligen Gesetzeszitate schön neben einander stellen kannst.

Wenn es eine drei oder vier werden soll, kannst Du zu so einfachen Themen greifen aus dem EStG greifen. Die 3 würde ich für Themen vergeben wie nicht abzugsfähige Betriebsausgaben gem. § 4 EStG. Allerdings vorweg auch nach 4 - Was ist ein Betriebsausgabenabzug.

Dann noch ein kleiner Schwenk: In der Regel sind steuerliche Abzugsverbote in der Handelsbilanz zu berücksichtigen. Weil man da nicht das Steuerergebnis ermitteln will, sondern insbesondere das ausschüttbare Vermögen.

Für eine 4 sollte etwas im Bereich der Sonderausgaben angemessen sein.

Übertreibe bei der Themensuche bitte nicht. Sicher kann man auch einen Aufsatz aus Magazinen nehmen. Wie 'Der Betrieb' oder sich die gerade veröffentlichten Entscheidungen im Bundessteuerblatt ansehen. Sicher solltest Du mit den Dingern arbeiten können, aber Du brauchst sie nicht frei zu beherrschen.

Wichtig wenn Du so einen Vortrag vorbereitest: Vergesse bitte nicht die Richtlinien und Hinweise! Da steht oft noch mal ein interessantes Detail oder eine Folge oder oder oder.

AO-Vorschlag vom Kollegen wfwbinder ist natürlich richtig gut! Gerade da an den Einführungserlass zur AO denken, der findet in der Ausbildung irrsinniger Weise gar keinen Eingang.