Steuerliche Kostenerstattung im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit?

3 Antworten

Bei der Steuer gibt es keine Kostenerstattungen, man kann lediglich den Abzug als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen beantragen.

Für einen Abzug als Betriebsausgaben oder Werbungskosten muss es in Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einnahmen stehen. Da es Ehrenamt ist, tut es das meist nicht.

Als Sonderausgaben sind nur Aufwendungen abzugsfähig, die in § 10 EStG genannt werden. Deine Aufwendungen fallen da nicht drunter.

Außergewöhnliche Belastungen sind nur unter den Voraussetzungen des § 33 EStG abzugsfähig. Ein wichtiger Punkt ist die Zwangsläufigkeit. Deine Aufwendungen sind nicht zwangsläufig, denn wenn Du den Kurs nicht machst, fallen die Kosten nicht an.

Solltest Du wider erwarten vom DRK bezahlt werden, ist zu prüfen, was genau gezahlt wird.

Du kannst die Aufwendungen nicht von der Steuer absetzen. Du kannst aber das DRK fragen, ob es dir die Kosten erstattet oder dir dafür eine Spendenbescheinigung gibt. Die Spendenbescheinigung kannst du dann von der Steuer absetzen.