Steuerklasse, wenn das Kind studiert?

4 Antworten

Wenn das Kind kein Bafoeg bekommt, dann ist es wohl so, dass die Eltern ausreichend verdienen, da gibt es kein Kinderzuschlag oder ähnliches. 

Es gibt Kindergeld und Steuerfreibetrag, erst wenn das Kind dafür zu alt ist, kann man Aufwendungen für das Kind steuerlich absetzen. 

Wenn das Kind bei einem Elternteil wohnt ohne weitere Volljährige im Haushalt, kann man die Steuerklasse 2 beanspruchen .

Du kannst froh sein, dass ihr zu zweit seid und die Kosten teilen könnt, ich muss ganz alleine für mein Kind aufkommen, der Vater zahlt nichts. 

> Wie sieht es mit Steuern aus?

Dafür stehen Euch zusammen etwas über 7000 Euro Steuerfreibetrag zu - um so viel erhöht sich laut Gesetzgeber durch das Kind Euer Existenzminimum, welches nicht besteuert wird.

Wenn wegen zu geringen Einkommens der Steuerfreibetrag weniger an Steuerersparnis bringt, gibt es stattdessen das Kindergeld.

Dass 7000 Euro nicht ausreichen, um ein studierendes Kind zu unterhalten, mag sein - aber ein Studium rechnet der Gesetzgeber wohl nicht zum Grundbedarf, sondern zum Luxus. Und Luxus steht nur dem zu, der ih sich leisten kann.

Das Kind selbst kann ja die Kosten die im Zusammenhang mit seinem Studium stehen steuerlich geltend machen. :)

@kevin1905

In seltenen Ausnahmefällen, ja. Die Mehrzahl der Studenten hat zuviel Einkommen, als dass es zu einem Verlustvortrag käme, und zuwenig, um Einkommensteuer zu bezahlen.

Papi und du scheinen nicht verheiratet zu sein.

Einer von euch bekommt Kindergeld und beiden steht der halbe Kinderfreibetrag zu.

Damit ist das Kind und dessen Kosten steuerlich abgegolten.

Steuerklasse ändert sich nicht. Weshalb auch?

also ich darf alles bezahlen und gut ist?

@tevan100

Kevin1905 hat das ja oben sehr gut beantwortet. Aufgrund Kinderfreibetrag und Kindergeld müsst ihr natürlich nicht alles bezahlen.