Steuerklasse Mutter Kind in Pflegefamilie?

4 Antworten

Wenn kein minderjähriges Kind (oder Kind für das man Kindergeld erhält) in deinem Haushalt lebt, dann kannst du auch keine Steuerklasse 2 haben. 

Lebt das Kind also in einer Pflegefamilie, dann hast du die Steuerklasse 1.

Das Sorgerecht hat meiner Ansicht nach nichts mit der Steuerklasse zu tun,um die Steuerklasse 2 in Anspruch nehmen zu können,musst du mit einem minderjährigen Kind im gemeinsamen Haushalt leben und es darf keine weitere Person die Volljährig ist mit im Haushalt leben !

Da dein Kind in einer Pflegefamilie lebt wohnt es ja nicht bei dir,demnach solltest du keine Möglichkeit der Wahl haben,sondern hast die Steuerklasse 1.

Steuerklasse 1. Steuerklasse 2 bekommt man nur, wenn ein minderjähriges Kind mit im Haushalt lebt. 

2 kann es nicht sein, da man dafür mit einem minderjährigen Kind ohne weitere Personen im GLEICHEN Haushalt wohnen muss