Steuerklasse bei eheähnlicher Gemeinschaft
Meine Freundin und ich überlegen uns die Steuerklassen zu ändern. Wir haben zusammen eine kleine Tochter (7 Monate) und meine Freundin ist zuhause.
Meine Frage wäre jetzt, ob es sinnvoll wäre meine Steuerklasse zu ändern und ob wir eine eheähnliche Gemeinschaft beantragen sollten???
5 Antworten
Und wer glaubst du, wuerde eure Steuerklasse einfach so aendern? Und wo wollt ihr eine eheaenliche Gemeinschaft eintragen. Dafuer gibt es kein Register, wo man das eintragen lassen koennte, das ist nur eine allgemeine Bezeichnung. Genausowenig koennt ihr "Hobbygaertner" eintragen lassen.
Fuer das Finanzamt ist euer Familienstand ledig und daher steht euch nur die Steuerklasse 1 zu. Wuerde deine Freundin mit dem Kind alleine leben, koennte sie noch die Steuerklasse 2 beantragen, so hat sie aber auch die 1.
Die Steuerklassen 3/5 und 4/4 sowie eine gemeinsame Veranlagung am Jahresende sind ausschliesslich Ehepaaren vorbehalten.
Um die Steuervorteile nutzen zu wollen, muesstest ihr daher zuerst einmal zumindest standesamtlich heiraten. Mit einer Heirat spaetestens im Dezember wuerdet ihr euch noch die Steuervorteile fuer das ganze Jahr 2015 sichern.
Eine eheähnliche Gemeinschaft kann man nicht beantragen, die hat man, wenn man zusammenlebt, oder eben nicht.
Ihr könnt heiraten, dann kommt ihr auch in eine andere Steuerklasse. Ansonsten kannst du den halben Kinderfreibetrag auf deiner Steuerkarte eintragen lassen; das ist das einzige, was geht.
Hallo Tioustra was kevin 1905 schreibt ist richtig. Was ihr tun könnt ist bei der Steuererklärung:
- eine Anlage U (Unterhalt) ausfüllen. Da deine Freundin in der Wohnung mit wohnt kannst du 8354;- € ohne Belege ansetzen. Dies geht aber nur bis das Kind 3 Jahre ist.
- eine Anlage K ausfüllen und den vollen Kinderfreibetrag beantragen, da deine Freundin keine Lohnsteuer zahlt, weil sie ja zu Hause ist kommt sonst bei ihr der halbe Kinderfreibetrag nicht zum tragen.
alles andere ist witzlos und ohne Chance, es sei denn ihr überlegt euch zu heiraten.
Danke es war ein Schreibfehler von mir
Meine Freundin und ich überlegen uns die Steuerklassen zu ändern.
Da ihr nicht verheiratet seid, spart euch die Mühe.
- Ihr seid beide ledig, also Steuerklasse I.
- Alleinerziehend ist auch keiner von euch. Damit fällt die II weg.
- Eine Ehe liegt nicht vor, auch keine gleichgeschlechtliche eingetragende Lebenspartnerschaft, damit fallen auch III, IV und V raus.
- Für das erste Arbeitsverhältnis wir die Klasse VI nur angelegt, wenn keine Lohnsteuerabzugsmerkmale vorliegen und es sich nicht um einen pauschal besteuerbaren Minijob handelt.
Dazu müsst ihr heiraten. Dann kommst du in die günstigere Steuerklasse III
Guter Beitrag! Diese Möglichkeiten werden gerne vergessen. Es betrifft allerdings die Anlage Unterhalt und nicht die Anlage U (dummerweise gibt es beide Anlagen).
Außerdem können Unterstützungsleistungen an den eheähnlichen Partner abgezogen werden, auch wenn kein Kind im Spiel ist. Voraussetzung ist, dass aufgrund der eheähnlichen Gemeinschaft öffentliche Mittel gekürzt oder nicht gewährt wurden.