Steuerklasse als freiberuflicher Autor?

3 Antworten

PatrickLassan hat es im Grunde schon richtig beantwortet. Nur noch zur Klarstellung: Wenn ein Verlag Dein Buch verlegt, bekommst Du als Autorin ein Honorar aus den verkauften Exemplaren oder ein Pauschalhonorar (also keinen "Gewinn"). In beiden Fällen müsst Ihr dieses erhaltene Honorar in eurer Steuererklärung in volle Höhe angeben. Das wird steuerlich wegen der Höhe nicht relevant sein, es sei denn Dein Buch erreicht Harry Porter Auflagen, ansonsten sind die Honorar-Einnahmen ja eher bescheiden. Trotzdem melden, egal wieviel es ein wird.

Nur nicht vergessen!! Ich weiß, dass bei Steuerprüfungen in Verlagen die Finanzamtprüfer gerne als erstes sich die Honorarzahlungen geben lassen und dann alle Finanzämter der Autoren anschreiben, damit die überprüfen können ob die Honorareinnahmen bei den Steuererklärungen der Autoren auch gemeldet sind. 

Da wird doch ohnehin keine Lohnsteuer abgezogen.

Eine Steuerklasse gibt es nur bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, um dem Arbeitgeber die Ermittlung der abzuführenden Lohnsteuer zu ermöglichen.

Einkünfte aus einer freiberuflichen Tätigkeit sind steuerlich Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Falls du irgendwann mal einen Gewinn erzielst, ist der in der Einkommensteuererklärung anzugeben.