Steuerklasse 6 in Schulpraktikum?
Hallo Leute,
ich habe eine frage (welch Wunder xD) und zwar mach ich grad ein Pflichtpraktikum über 960 stunden wegen meinem Fachabi. Und ich krieg dafür Geld nicht viel aber immerhin. Aber jetzt habe ich meine erste Abrechnung bekommen und erstmal verdutzt geguckt.
Ich bekomme laut Praktikumsvertrag 378 euro Brutto. Jetzt habe ich aber auch abzüge für Krankenversicherung, Rentenversicherung und Lohnsteuer bekommen welche in Steuerklasse 6 sehr hoch sind. Aber eigentlich bekommt man doch bei diesen geringfügigen Beschäftigungen keine Abzüge ich habe auch keine andere Einkommensquelle also Minijob.
Kann ich da gegen Einspruch einlegen ich bin über meine Eltern mit Privatversichert.
Was kann ich tun ?
mfg
2 Antworten
Ein Minijob ist es schon einmal ganz eindeutig nicht:
https://www.lexware.de/artikel/gehaltsabrechnung-so-rechnen-sie-praktikanten-richtig-ab/
Achtung: Da es sich bei diesem Praktikum um eine Beschäftigung zur Berufsausbildung handelt, kann ein vorgeschriebenes Vor- oder Nachpraktikum nicht als Minijob abgerechnet werden. Auch die sogenannte Gleitzonenregelung für die Abrechnung geringer Verdienste über der Minijobgrenze gilt für diese Praktikanten nicht.
Entgelt über 325 Euro :
es fallen ganz normal die üblichen prozentualen Beiträge zur Sozialversicherung an, die von Arbeitgeber und Praktikant zu gleichen Teilen zu tragen sind. Den Zusatzbeitrag bei der ( wohl vom Arbeitgeber ) "gewählten" GKV betrifft bezahlst Du alleine.
Den Rest kannst Du mit einem Brutto/Netto-Rechner abgleichen.
https://www.brutto-netto-rechner.info/
Ergo "ruht" Deine private Krankenversicherung, Du bist derzeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
http://www.fachabitur-nachholen.de/fachabitur-praktikum.html
Die Abrechnung per Lohnsteuerklasse 6 ist so vermutlich nicht korrekt - soweit dem Praktikumsgeber eine Steuer-ID vorgelegt wurde, so dass er Dich beim Finanzamt korrekt anmelden konnte.
Gegenfrage : übst Du evtl. noch einen zusätzlichen Minijob aus?
Nein ich übe keinen anderen aus
Doch Du bist jetzt ( auch wenn es Dir nicht behagt ) über die AOK versichert da ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis besteht.
Ergo wirst Du mit der AOK Kontakt aufnehmen müssen, damit eine Versichertenkarte mit Bild erstellt werden kann.
Zum Thema Lohnsteuerklasse solltest Du einmal in der Lohnbuchhaltung nachfragen, wie es dazu kommt dass man Dich in LStKl. VI eingestuft hat - oder Du fragst beim zuständigen Finanzamt nach.
Hast Du Deine ID- Nummer nicht mitgeteilt?
Dann muss der Arbeitgeber nach Steuerklasse 6 abrechnen.
Aber heißt das ich bekomme jetzt auch eine neue Krankenkarte? weil ich bin nicht bei der AOK aber die Zahlen an die.