Steuerklasse 2 bei Alleinerziehenden angeblich abgeschafft?

2 Antworten

Soweit ich weiß, kannst du nur die 2 haben, solange du getrennt lebend bist. Nach der Scheidung bekommst du die 1 mit einen halben Kind! Wenn Du Dir unsicher bist, frag direkt beim FA nach! Viel Erfolg

Die Steuerklasse 2 steht einem zu, wenn man ausschließlich mit Kindern, für die man Kindergeld bezieht, in einem Haushalt lebt, egal ob ledig, getrennt lebend oder geschieden.

@MenschMitPlan

...ist mir auch unverständlich. Warum soll man nach der Scheidung plötzlich die 1 bekommen? Es hat sich doch nichts geändert, außer dass ich offiziell nun geschieden bin, aber das schon seit ein paar Jahren. Ich lebe doch nach wie vor mit meinem Kind allein.

Beim Finanzamt ist offensichtlich die Steuerklasse 1 gespeichert, deshalb hat der Arbeitgeber auch so abgerechnet (muss er auch). Du musst nun beim Finanzamt die Steuerklasse 2 beantragen, fürs lfd. Jahr bis Ende November und die Voraussetzungen dafür nachweisen/bestätigen. Die Steuerklasse 2 gibt es schon noch, da lass dir nichts erzählen. Welchen Freibetrag hast du denn? Als du den beantragst hast, hättest du ja gleich die Steuerklasse 2 mit beantragen können?!

Sorry, aber ich glaube du hast meine Frage nicht richtig gelesen. Dort steht, dass ich bis Ende September die Steuerklasse 2 mit Freibetrag 0,5 hatte und auch immer beim Gehalt so abrechnet wurde. Erst mit dem Arbeitgeberwechsel wurde es angeblich vom Finanzamt geändert. Auf meiner letzten Steuerkarte stand auch noch Steuerklasse 2 mit 0,5 als Freibetrag. Die Kollegin aus dem Personalbüro meinte, dass das jetzt so sei und abgeschafft wurde. Das hatte mich nun gewundert. Deshalb meine Frage hier.

@Luna1307

Doch, ich habe die Frage richtig gelesen. Dein alter Arbeitgeber hat nach den Merkmalen auf der Lohnsteuerkarte abgerechnet, der neue hat bereits auf Elstam umgestellt, er macht eine monatliche Abfrage bei der Datenbank des Finanzamtes. Und dort ist die Steuerklasse 2 eben nicht gespeichert. Der Arbeitgeber muss aber nach genau den vom Finanzamt rückgemeldeten Daten abrechnen. Willst du da was ändern, musst du tätig werden und zum Finanzamt gehen.