Steuerkalssenaenderung nach Eheschliessung im Ausland...gilt StKl 3?
Hallo zusammen,
ich bin Deutscher Staatsbuerger und habe letzten Monat im Ausland geheiratet. Meine Frau kommt aus dem Libanon und haelt sich zur Zeit dort auf bis Sie alle Voraussetzungen fuer die Familienzusammnefuehrung erfuellt hat, speziell was ihre Deutsch Sprachkentnisse betrifft. In der zwischenzeit habe ich beim Einwohnermeldeamt die Steurklassenaenderung beantragt (von Kl 1 auf Kl 3), was merkwuerdigerweise abgelehnt worden ist mit der Begruendung dass sich meine Frau nicht in Deutschland aufhaelt. Laut Lohnsteuerklassenbeschreibung steht:
"In die Steuerklasse III gehören Arbeitnehmer, a.die verheiratet sind, wenn beide Ehegatten unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben und •der Ehegatte des Arbeitnehmers keinen Arbeitslohn bezieht oder •der Ehegatte des Arbeitnehmers auf Antrag beider Ehegatten in die Steuerklasse V eingereiht wird,"
Kann mir vielleicht jemand erklaeren warum in meinem Fall die StKl 3 nicht zutrifft? Vielen Dank im Voraus liebe Steuerexperten!! Gruss
Martin
3 Antworten

Die Steuerpflicht in Deutschland richtet sich nach § 1 Einkommensteuergesetz und setzt einen Wohnsitz in Deutschland voraus; eine Steuerklasse kann man wählen, wenn man in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist; das trifft aber in Deinem Fall nicht zu, da Deine Frau in Deutschland durch ihren ausländischen Wohnsitz nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist; soweit "collo" oben mein, dass ihr in Deutschland fest zusammenleben müsst stimmt das nicht; "getrennt leben" im Sinne des Einkommensteuergesetzes bedeutet nicht "räumlich" getrennt zu leben, sondern bedeutet die Aufgabe der ehelichen Gemeinschaft, also sich getrennt zu haben; man kann durchaus im Ausland leben wenn man verheiratet ist und lebt deshalb nicht dauernd getrennt; das Problem in Deinem Fall ist, dass Du für Deine Frau keine eigene Steuerklasse wählen kannst, das sie noch nicht in Deutschland lebt; Voraussetzung für eine Besteuerung bzw. Wahl der Steuerklasse ist nämlich der (rechtliche) Aufenthalt in Deutschland.

Hallo Guppy,
danke fuer die Erlaeuterung. Nun mein Fall ist etwas komplizierter...ich wurde im Oktober 2008 durch meine Firma nach USA entsendet fuer einen 3-Jahres Auftrag, halte mih also auch nicht in Deutschland auf dennoch bezahle meine Steuern dort. Waere ich noch in Deutschland haette ich natuerlich meine Frau nach Deutschland geholt, aber Sie wird jetzt erstaml nach USA kommen. Somit ist diese ganze Sache berufsbedingt. Gibt es in solchen Faellen keine steuerrechliche Ausnahmen??
Gruss
Martin

"nicht dauernd getrennt leben" bedeutet, ihr müßt hier in Deutschland fest zusammen leben. Da deine Frau aber noch nicht in Deutschland ist, erfüllt ihr nicht diese Anforderung. Sobald deine Frau in Deutschland ist und ihr zusammen lebt, gibt es die Klasse 3

1.es kommen jedes Jahr neue regelungen, so auch 2009 2.ich denke, dass das normal ist, ich meine z.B. ein Libanese mit deutscher staatsangehörigkeit und frau wohnhaft in libanon, muss seine frau hier hin holen. aber so im ausland, dann kann man ja ne scheinehe führen etc. deswegen gibt es sicher regelungen, erkundige dich beim steuerberater.