Steuerhinterziehung Online Shop?
Hallo zusammen,
mein Freund (17) baut gerade an einem Online Shop im Bereich Karten Druck (kleine Plastikkarten für ca. 10-20€).
Erst Ende Januar wird er 18 und kann erst dann sein Unternehmen gründen. Jedoch möchte er schon jetzt beginnen.
Die Bezahlung der Kunden geht auf sein privates Konto!
Und er zahlt keine Steuern (weder Einkommenssteuern, noch Gewerbesteuern, noch Umsatzsteuer)
Wie findet ihr das Risiko da strafrechtlich verfolgt zu werden? Ich persönlich finde das Risiko sehr hoch, stimmt das? Ist das nicht schlecht schon vor der Gründung "Mist zu bauen"?
Wozu soll ich ihm raten? (Umfrage)
Und darf ich ihm beim Shop helfen oder ist das schon Behilfe?
Das Ergebnis basiert auf 3 Abstimmungen
5 Antworten
Natürlich kann er jetzt schon ein Unternehmen gründen. Er braucht die Zustimmung seiner Erziehungsberechtigten.
Wer Einkünfte erzielt, ist steuerpflichtig. Woher die Einkünfte stammen, ist dabei (relativ) unerheblich. Eine Prostituierte muss ebenso Steuern zahlen wie Waffen- und Drogenhändler.
Plastikkärtchen hört sich für mich nicht gerade nach einer Goldgrube an. Es kann also sein, dass er aufgrund der wenigen Einkünfte keine Steuern zahlen muss, Erklärungen muss er aber machen.
> Zustimmung seiner Erziehungsberechtigten.
und des Vormundschaftsgerichts - wegen zweier Monate etwas viel Aufwand.
Beim Shop helfen ist keine Beihilfe zur Steuerhinterziehung.
Steuerrechtlich gesehen dürfen auch 1jährige arbeiten; sie müssen es nur in der Steuer angeben.
Problem ist, dass sie als geschäftsunfähige Personen keine Steuererklärung abgeben dürfen.
Da er die Steuererklärung für dieses Jahr sowieso erst bis Mai nächstens Jahres abgeben muss, darf er sich auch selbst unterschreiben.
Das einzige Problem ist, dass er ein Gewerbe ausübt ohne Zustimmung des Familiengerichtes.
Das ist aber kein Problem des Finanzamtes oder der Steuer.
Man muss nicht volljährig sein, um eine Steuererklärung abzugeben. Man muss auch kein Gewerbe angemeldet haben, um Einkünfte aus Gewerbe zu versteuern.
Keine Steuererklärung abzugeben, obwohl man dazu verpdlichtet ist, ist unabhängig vom Alter strafbar.
Das Risiko, wegen einer um zwei Monate verspäteten Gewerbeanmeldung ein Bussgeld zu bekommen, ist minimal.
> Wozu soll ich ihm raten? (Umfrage)
Dazu, sich erst über Einkommen- und Umsatzsteuer sowie Buchführungspflichten schlau zu machen, und danach anzufangen. Es sei denn, das Unternehmen ist so groß geplant, dass diese Tätigkeiten an einen Steuerberater ausgelagert werden.
> Und darf ich ihm beim Shop helfen oder ist das schon Behilfe?
Beihilfe zu was? Betrieb eines nicht angemeldeten Gewerbes ist keine Straftat. Beihilfe zur Steuerhinterziehung käme nur dann in Frage, wenn Du in der Buchhaltung mithilfst.
Lass ihn doch machen, er weiß anscheinend sowieso alles besser
Alles andere kann sehr, sher teuer werden für ihn.
Schwarzarbeit, Steuer und Sozialbetrug.
Der Zoll freut sich schon darauf.