Steuerfreier Kindergartenzuschuss sinnvoll?

1 Antwort

Ein Kindergartenzuschuß des ArbG ist steuer- und sozialversicherungsfrei sofern er zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Gehalt bezahlt wird.

Im Hinblick auf die Höhe der Rente macht der geringfügige Betrag nichts aus...

Da der Betrag netto ausgezahlt werden kann, ist das günstiger als eine Lohnerhöhung - der ArbG kann den Beitrag in voller Höhe als steuermindernde Betriebsausgabe geltend machen.

okay vielen Dank.