Steuerfahnder wollte seinen Dienstausweis nicht zeigen
Immer häufiger kommt es vor, dass Betrüger sich als Steuerfahnder ausgeben. Nun hatten wir heute in unserem Büro in NRW zwei Steuerfahnder, die gegen einen unserer Nachbarn ermitteln. Sie wollten mich befragen. Als ich aber ihre Dienstausweise sehen wollte verweigerten sie mir diese zu zeigen. Sie sagten mir ich sei schlecht informiert, lediglich eine Dienstmarke zeigten sie. Da erst vor ein paar Tagen in der Zeitung stand, dass ein paar Trickbetrüger in Bochum als Steuerfahnder 20.000 EUR abräumten bin ich sehr vorsichtig. Bei meinen Recherchen konnte ich kein Gesetz oder Verordnung finden aus dem Hervorgeht, dass ein Steuerfahnder seinen Ausweis zeigen muss. Vielleicht kennt da jemand das passende Gesetz oder die passende Verordnung oder Runderlass.
4 Antworten
Die Dienstmarke ersetzt bei Zivilbeamten die Uniform und reicht aus den Anschein zu Erwecken, man spräche mit dem entsprechenden Beamten.
Spätestens auf Verlangen ist jedoch ein entsprechender Dienstausweis vorzuzeigen.
Im Gegensatz um Wikipedia Artikel ist zumindest die Nummer der Dienstmarke nicht in den Dienstausweisen der Steuerfahnder vermerkt. Da gibt es nicht mal ein Feld dafür.
Es gibt bundeseinheitliche (Verwaltungs-)Regelungen, dass sich Steuerfahnder mit Dienstmarke legitimieren und durch Dienstausweise ausweisen können, aber es gibt keine Formvorgabe. Das heißt, jedes Bundesland kann für sich entscheiden, wie es seine Dienstmarken und Dienstausweise gestaltet.
Die – üblicherweise – an einer Kette gesicherte Marke dient (in Verbindung mit dem Dienstausweis) den Polizeivollzugsbeamten der Kriminalpolizei dazu, sich trotz fehlender Uniform als Polizeibeamte zu legitimieren, wobei die Nummer der Dienstmarke auf dem Dienstausweis vermerkt ist. Die Dienstmarke alleine ist keine ausreichende Legitimierung.
Wikipedia
Anscheinend hast Du es tatsächlich mit Betrügern zu tun gehabt oder mit Beamten, die nicht mal wissen, wie sie sich zu legitimieren haben....
Haben die in NRW überhaupt Dienstmarken ?
Keine Ahnung!
Vor allem: Steuerfahnder arbeiten für Finanzamt/Zoll; nicht für die Polizei.
Meinst Du nicht, dass solche Vorschrift für alle Beamten, ob Polizei, Zoll, Finanzamt oder was auch immer gültig ist? ;-))
Hm... ne... Steuerfahnder arbeiten in NRW nicht als Polizisten. Laut Landesgesetz NRW sind sie Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft. Zwar sitzen die beim Finanzamt, arbeiten aber quasi für die Staatsanwaltschaft.
Steuerfahnder sind in NRW keine Polizeivollszugsbeamte der Kriminalpolizei!
Es geht doch überhaupt nicht darum, ob diese Herren zur Polizei gehören oder nicht! Es geht darum, dass die Marke, ob Steuerfahndung, Polizei oder sonsteine Behörde nur mit dem Dienstausweis zusammen gültig ist. Warum sollte etwas, was für die Polizei gilt für die Herren von der Steuerfahndung nicht gelten?
Ja die Steuerfahnder müssen sich ausweisen. Und du hast auch das Recht dir Name, Dienstbezeichnung und Dienstbehörde zu notieren. Und wenn du dir unsicher bist, ob das Ausweisdokument echt ist (ich meine, wer weiß schon auf Anhieb, wie so ein Dienstausweis aussieht), kannst du auch sagen, daß die einen Moment warten sollen, weil du dir bestätigen lassen willst, daß die echt sind und du dazu bei der Steuerfahndung anrufst.
Aber schon allein die Tatsache, daß die dir keinen Ausweis vorzeigen wollten, sollte einen skeptisch werden lassen. Echte Vollzugsbeamte wissen, daß sie sich ausweisen müssen und haben auch kein Problem damit!
Wo steht es geschrieben, dass sie sich ausweisen müssen???? Ich finde kein Gesetzt, keinen Runderlass, keine Norm im Landesrecht. Das ist ja von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Wir reden hier von NRW
Die passende Frage wäre: Bei welcher Polizeidienststelle meldet man diesen Vorfall am besten ? Jemandem ohne Lichtbildausweis erzählt man GAR NIX !
Vor allem: Steuerfahnder arbeiten für Finanzamt/Zoll; nicht für die Polizei.
Haben die in NRW überhaupt Dienstmarken ?