Steuerfachangestellter: Kostenlose Beratung/Arbeit?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du darfst in deiner Freizeit geschäftsmäßig keine Steuerberatung, egal ob entgeltlich oder unentgeltlich, anbieten. Schau mal in die Steuerberaterordnung.

Gegen einen Rat im Familienkreis etc. hat sicher niemand etwas.

Ich habs, danke!

Die einzige Ausnahem vom Verbot (Auszug): "§ 6 (...)
Das Verbot des § 5 gilt nicht für 1. (...) 2. die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen für Angehörige im Sinne des § 15 AO, (...)"

§15 AO benennt Verlobte, Ehegatte, Verwandte und Verschwägerte gerader Linie, Geschwister, Kinder der Geschwister, Ehegatten der Geschwister und Geschwister der Ehegatten, Geschwister der Eltern, Pflegeelter, Pflegekinder

ABER: die unentgeltliche Hilfeleitung wird nur in Nummer 2 angesprochen. Aber die anderen Nummern sich doch sicherlich auch unentgeltlich zu verstehen, auch wenn nichts dort steht?

@Sonnenblume104

Die anderen Leistungen können durchaus entgeltlich erbracht werden. Das betrifft ja z.B. Buchhaltungsservices und Lohnbüros etc. Aber auch deren Befugnisse sind zum einen an nachgewiesene Fachkenntnisse gebunden und trotzdem sehr beschränkt.

Wenn er kostenlos arbeitet, kann er das ohne weiteres. Sobald er ein Honorar verlangt, ist das Schwarzarbeit. Sollte er als Steuerfachangestellter aber wissen.