Steuererstattung, trotz Heirat weniger Steuererstattung?

6 Antworten

Das der StB zur Einzelveranlagung rät, sagt mir, dass irgendeine Besonderheit vorliegen musste, weil sonst die Zusammenveranlagung günstiger ist.

Der Lohnsteuerabzug bei I und IV ist identisch, daran kann es nicht liegen.

Man müßte wissen, was z. B. in 2013 an Werbungskosten vorhanden war, das so eine schöne Erstattung rauskam.

Also bei den geringen Angaben, kann keine Analyse gemacht werden.

Pauschal gesagt kann das sein. Ohne nahezu alle Zahlen zu sehen ist es recht schwer bis unmöglich zu sagen warum das so sein könnte

Ist etwa wie die typische Aussage von Leuten " Mein Steuerberater hat mir 2010 ne erstattung von 500,- rausgeholt ich hab sie in 2011 selbst gemacht und 1.000,- bekommen der Kerl hat keine Ahnung"

Ehegattensplitting heißt, daß du/ihr als verheiratet profitiert!

Das tut ihr aber nicht, wenn ihr 1. 4/4 macht und 2. getrennte Steuer...

was für Vorteile soll das denn bringen, mal abgesehen davon, daß man entgegen landläufiger Meinung ohnehin nur das rauskriegt, was man auch

absetzen kann und vorher schon investiert hat?

Fazit: Ihr habt einen schlechten d.h. unprofessionellen Steuerberater,

dem ihr das Geld zu allem Überfluß auch noch nachschmeißt....

Ihr habt einen schlechten d.h. unprofessionellen Steuerberater,

Anhand welcher Angaben glaubst du, das beurteilen zu können? Die Tatsache, dass der Ehemann im Vorjahr eine höhere Erstattung hatte, ist kein Beweis dafür.

Es kommt gerade im Jahr der Eheschließung häufig vor, dass eine Einzelveranlagung günstiger ausfällt.

@PatrickLassan

weil weniger rausgekommen ist -

das seh ich ganz pragmatisch..

schließlich kürzt der Steuerberater seine Rechnung auch nicht,

weil er augenscheinlich einen schlechten Rat erteilt hat.

Also Werbungskosten haben wir nicht, mein Mann hat ein Firmenfahrzeug. Arbeitsentgelt waren ca. 60.000 Euro, kleine Beträge Unfallversicherung und ich glaube Privathaftpflicht. Großer Betrag von 1800 Euro habe ich bei der Altersvorsorge eingetragen (Wohnriester). Ich bin seit 29.10.2013 in Mutterschutz, dann Aktuell Elternzeit. Ich habe 2014 ca. 10.000 Euro Lohnersatzleistungen (Mutterschaftsgeld und Aufstockung des AG und monatlich 667 Euro elterngeld) angegeben. Außerdem Riestervertrag mit Einzahlung 600 Euro gemacht. Ich habe 8 Euro bekommen. 

Ich glaube wegen dem relativ hohen Lohnersatzleistungen ist eine getrennte Veranlagung besser ? Ich glaube ich lege Widerspruch ein und schaue was bei einer gemeinsamen Veranlagung rauskommt ? 

Ich glaube ich lege Widerspruch ein und schaue was bei einer gemeinsamen Veranlagung rauskommt ?

Sprich vorher noch mal mit eurem Steuerberater. Ich nehme na, er wird euch nicht ohne Grund zu einer Einzelveranlagung geraten haben, und ich nehme ebenso an, dass er bereits durchgerechnet hat, was günstiger ist.

Bei Steuerklasse 4 zahlt man weniger Steuern als bei Klasse 1. Also bekommt man auch weniger zurück. Da ihr eine getrennte Veranlagung habt, ist eure Heirat völlig irrelevant, da das Ehegattensplitting ja nicht zum Tragen kommt. 

wo hast Du den Unsinn her?

Steuerklasse 4 und 1 sind identisch!

@wurzlsepp668

nö. Meine Eltern haben nur in der Steuerklasse 4 die Möglichkeit gehabt, den Kinderfreibetrag einzusetzen und daher haben sie dort weniger Steuern bezahlt. In der Steuerklasse 1 geht das nicht.

@fragkalle

@ fragkalle: Wurzelsepp hat recht.