Steuererstattung nach der Restschuldbefreiung?

2 Antworten

Nach der Aufhebung des Insolvenzverfahrens kann eine Nachtragsverteilung beschlossen werden, § 203 InsO. In diesem Fall werden Ansprüche des Schuldners, also auch Steuererstattungsansprüche, nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens ermittelt, die noch zur Insolvenzmasse gehören und ggfs. verteilt.

Das Finanzamt und/oder der Insolvenzverwalter wird Dir sicherlich Auskunft geben, ob eine Nachtragsverteilung beantragt und beschlossen wurde.

Hmm 2017 war bereits alles beendet so das dieses Guthaben normal nicht mehr dazu gehören dürfte. Vor allem haben wir alle anderen Steuerguthaben bisher erhalten. Das Guthaben meines Mannes geht die ja normal sowieso nichts an

@Giftzwerg577

Eigentlich steht das Guthaben des nichtinsolventen Ehegatten nicht der Masse zu. Weil aber in Deutschland (fast) nichts ohne entsprechenden Antrag geschieht, eventuell erst auf entsprechenden Antrag nach § 270 AO. Nachfragen beim FA.

Denen steht eigentlich gar nichts mehr zu. Nur Steuerguthaben vor und während der Insolvenz. Sonst könnten die sich ja ein Leben lang bedienen. FA gab keine Auskunft habe nun das Gericht angeschrieben. Danke für deine Infos 😉

Wie auch immer das ausgeht...Steuerschulden sind das Einzige, wofür bei Zusammenveranlagung auch der Ehepartner aufkommen muss. Daher, sollte sich der Anspruch als rechtens herausstellen, auf jeden Fall nachträglich die Getrenntveranlagung beantragen.

Das merkwürdige ist nur das die letzten 2 Jahre nach RSB normal ausgezahlt wurde. Nach nun bald 3 Jahren ist das alles etwas merkwürdig. Und selbst Steuerschulden dürfen nicht auf den Ehepartner übertragen werden. Das bestätigte mir vorher ein Anwalt. Sie hätten meinen Teil einbehalten können aber eben nur bis Ende 2016. RSB erfolgte am 25.2.16. Das was 2017 und später ist geht niemanden mehr was an. Aber danke für eure ganzen Infos. Ist schon immer hilfreich

Ich finde es auch merkwürdig.
Aber die Ehepartnerhaftung bei Zusammenveranlagung gibt es!

Normal steht es euch zu. Nix Nachtragverteilung. Vermutlich weiß das Finanzamt noch nicht dass die Restschuldbefreiung erteilt worden ist. Ein Anruf beim Finanzamt und die Sache ist in 5 Minuten geklärt. Wenn man 6 Monate für eine Steuererklärung braucht, dann sind wirklich Schlafmützen am Werk. Von daher wundert mich nix.

Doch das Finanzamt weiss es eigentlich. Müssten seit RSB immer ewig auf Bescheide warten. Wenn dann einer kam hieß es.... über das Guthaben muss entschieden werden.... Und immer würde es uns ausgezahlt. Bin gespannt was das Insolvenzgericht Morgen sagt. Vor allem weil das FA nicht mitteilte warum

Normalerweise wenn das Insolvenzverfahren beendet ist u.d es dann in die WVP geht, steht ab dato das Geld euch zu. Glaube da sind welche im Amt die keine Ahnung haben. Hättest Widerspruch einlegen sollen. In der WVP geht nur der Pfändungsbetrag vom Lohn weg. Also sehr dubios.