Steuererklärung/Lohnsteuerjahresausgleich/2 Arbeitgeber?
Hallo,
ich habe eine Frage zu einer Steuererklärung. Wenn ein Arbeitnehmer in einem Jahr 2 Arbeitgeber hatte weil er von der Zeitarbeit in die Festanstellung beim Auftraggeber gewechselt ist, hat er ja für dieses Jahr auch 2 elektr. Lohnsteuerbescheinigungen. Wenn er nun online einen Lohnsteuerjahresausgleich ausfüllen will, muss er dann die geforderten Beträge (wie zB Bruttoarbeitslohn, Einbehaltene Lohnsteuer) zusammenrechnen und die Beträge eingeben um auf die korrekte Summe zu kommen?
3 Antworten
Wenn er nun online einen Lohnsteuerjahresausgleich ausfüllen will
Lohnsteuerjahresausgleich kann NUR ein Arbeitgeber durchführen.
Der Arbeitnehmer kann (ggf. muss er) eine Einkommensteuererklärung abgeben.
Du kannst addieren, wenn du den Rotz auf Papier machst oder bei Elster einfach jede Bescheinigung einzeln aufnehmen, das Programm addiert dann für dich.
absoluter Nonsens, Küstenflieger !!!!
@küstenflieger: steht wo?
nach 42b EStG ist ein Arbeitgeber bei mehr als 10 Arbeitnehmer VERPFLICHTET ......
und dummerweise hat kevin1905 mit jedem Wort Recht ...
einen Lohnsteuerjahresausgleich kann AUSSCHLIESSLICH der Arbeitgeber durchführen
1. Das Ding heißt Einkommensteuererklärung.
2. Nein, er muss es nicht zusammenrechnen. Nachdem die erste Lohnsteuerbescheinigung abgeschrieben wurde kann er eine zweite hinzufügen und die Daten der zweiten Lohnsteuerbescheinigung abklimpern. Das Programm rechnet dann automatisch zusammen.
Eine Einkommenssteuererklärung macht man m.E.n nur wenn an Selbständig ist! Ich habe bereits beides gemacht und mache nun eine LOHNSTEUERerklärung!
Ach Alex, wenn du es besser weißt, warum fragst du dann hier ??
Du hast von Tuten und Blasen offensichtlich Null Ahnung, jedenfalls nicht bei dieser Thematik.
geil .....
hier erklärt Alex1287 einem FINANZBEAMTEN das Steuerrecht ......
https://de.wikipedia.org/wiki/Einkommensteuererkl%C3%A4rung
Da steht es doch eindeutig: EINKOMMENSTEUERerklärung. Macht sich keiner mehr die Mühe, zu googeln, bevor er fragt??
dagegen hier:
Eine Einkommen[s]steuererklärung macht man m.E.n nur wenn an Selbständig ist!
Die macht man bzw. muss man machen, wenn man Einkünfte aus einer der insgesamt sieben Einkunftsarten hat.
Ich habe bereits beides gemacht und mache nun eine LOHNSTEUERerklärung!
Lohnsteuererklärungen gibt es nicht. Die Lohnsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer, siehe §§ 38 ff. Einkommensteuergesetz.
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/BJNR010050934.html#BJNR010050934BJNG002908140
im formblatt beide werte untereinander angeben ,addieren .
unsinnige wortklauberei ! beamtendeutsch !
der letzte arbeitgeber KANN die gezahlte lohnsteuer zum dez. neu berechnen ,muß nicht . ohne werbungskosten ,etc .