Steuererklärung vergessen - was jetzt?

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Der Termin für die Abgabe der Steuererklärung (31.5.) ist nur dann interessant, wenn du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet bist. Bist du nicht dazu verpflichtet, hast du für die Abgabe vier Jahre Zeit. Es gibt euch keine Strafe im eigentlichen Sinn, wenn eine Erklärung verspätet abgegeben wird, das Finanzamt kann allerdings einen Verspätungszuschlag festsetzen, der im Höchstfall 10% der festgesetzten Steuer und maximal 25.000 € betragen darf.

Oh klasse vielen Dank dann bin ich beruhigt :)

Nur aus Interesse: Wer ist denn dazu verpflichtet?

@PatrickLassan

Vielen Dank für die Info :)

Kannst du nachreichen kein Problem. Ich hab 2013 meine Steuererklärung inklusive 2012 abgegeben , also 1 Jahr später

Klasse, danke :)

Dann geh mit deinen Unterlagen zum Finanzamt..fülle alles aus und was du nicht weißt..beim abgeben der Unterlagen frag die Mitarbeiterin..sie hilft dir bestimmt. Ich jedenfalls habe es in unserem Finanzamt so erlebt!

Super danke schön =)

erst mal ganz locker bleiben, eine Strafe bekommst du sicher nicht.

Wenn du schon eine Steuerberaterin hast, dann gib ihr die Unterlagen und gut, sie wird sich um den Rest (Fristverlängerung usw.) kümmern.

Falls du doch noch keinen Steuerberater hast, kannst du, solange du nur nichtselbständig arbeitest auch von einem Lohnsteuerhilfeverein günstig machen lassen. Auch der Lohnsteuerhilfeverein würden sich um eine Fristverlängerung kümmern.

Dankeschön =)

Bist Du

  • Arbeitnehmer/in
  • Renter/in
  • Freiberufler/in
  • Gewerbetreibende/r

???

Deine Steuerberaterin gibt Dir die notwendigen Auskünfte. Generell ist es so, daß Du Zinsen zahlen mußt, falls eine Einkommenster-Nachzahlung festgestellt wird. Strafen werden nicht sofort verhängt, insbesondere dann nicht, wenn Du bisher immer brav alle Fristen und Termine eingehaöten hast.

. Generell ist es so, daß Du Zinsen zahlen mußt, falls eine Einkommenster-Nachzahlung festgestellt wird

Kann man so nicht sagen. § 233a Abgabenordnung:

Der Zinslauf beginnt 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Steuer entstanden ist.

http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__233a.html