Steuererklärung und Überstunden

2 Antworten

Angeben musst du ja dein Einkommen anhand der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung, dort ist ja dein Entgelt für die Überstunden enthalten.

Geltend machen als Werbungskosten kannst du die Fahrtkosten (1-fache Fahrt), evtl. Verpflegungsmehraufwand wenn die Bedingungen gegeben sind.

Eine Einkommensteuererklärung verlangt ja die Einkommen, daraus berechnet sich die Jahressteuer, also wird der Steuerbürger versuchen möglichst viele Dinge zu finden die das zuversteuernde Einkommen mindern. Das sind u.a. eben Fahrten zur Arbeit, Arbeitskleidung, Kontoführungsgebühr, Versicherungen etc.

Wenn Du einen Jahressteuerausgleich machst dann hast Du doch schon Deinen gesamten Verdienst und die abgeführte Steuer eingetragen.

Ob da Überstunden dabei waren ist steuerlich nicht relevant.