Steuererklärung über 2000 NACHZAHLEN!

5 Antworten

Wenn Du meinst, dass das nicht gerechtfertigt ist, kannst Du mit dem
Bescheid zum Finanzamt gehen und fragen, wie sich die Summen
zusammensetzen. Wäre nicht das erste Mal, dass die sich geirrt haben.

Stuerhilfebüro in deiner Nähe kostet einmalig 50 euro die Hilfe

Du hast mit Deinem Kleinunternehmen 5.000,- Euro eingenommen, also keine Umsatzsteuer.

Aber Der Gewinn in Deinem Kleinunternehmen ist natürlich einkommensteuerpflichtig. Hat Dir das keiner gesagt?

Was hattest Du denn für Betriebsausgaben in dem Kleinunternehmen. Einnahmen = Gewinn kann nicht sein.

Aber auch 5.000,- Euro Einkünfte würde nur ca. 1.400,- Euro Steuer kosten.

Daher den Bescheid prüfen lasssen.

Auch kann man beim Finanzamt Stundung beantragen udn in Raten zahlen.

also:

  1. Einspruch einlegen, um ggf. Betriesausgaben in Deinem Kleinunternehmen nachzureichen.

  2. Stundung beantragen

danke dir. ich frage mich nur wie die auf die summe kommen :-/ wir haben letztes jahr 600 wieder bekommen und nun müssen wir dem amt über 2000 nachzahlen.... werde morgen erstmal zum steuerberrater gehen mal gucken was er sagt. es ist eine menge geld für uns. wir zahlen ja so schon genung steuer ect :-(

@m1arin1a
ich frage mich nur wie die auf die summe kommen

Genau das steht im Steuerbescheid.

woher sollen wir das wissen? Wir kennen weder das was ihr eingereicht habt noch den Bescheid. Geht zur Lohnsteuerhilfe oder zum Steuerberater und zwar umgehend und lasst es prüfen. Ich denke ihr habt irgendwas vergessen einzutragen, oder einen Zahlendreher drin. Also müsst ihr die Erklärung und den Bescheid von einem Fachmann prüfen lassen und dann innerhalb der Frist Widerspruch einlegen. Also heute noch los!

danke, ich versteh die summe ja selber net . wir haben letztes jahr das erstemal eine steuererklärung gemacht und 600 zurück bekommen nun müssen wir über 2000 nachzahlen :-(

@m1arin1a

ich denke ihr habt da einfach einen falschen Haken gesetzt, deshalb von einem Profi prüfen lassen, danach könnt ihr wieder ruhig schlafen....bin mir sicher ;-))

ich kleinunternehmer habe aber gerade mal 5000 im jkahr eingenommen ( also wird es net mit berechnet)

Du verwechselst Umsatzsteuer und Einkommensteuer. Ein Kleinunternehmer muss nach § 19 UStG keine Umsatzsteuer abführen, der Gewinn aus dem Unternehmen unterliegt aber dennoch der Einkommensteuer.

Tipp: Falls ihr noch keinen Steuerberater habt, sucht euch schleunigst einen und lasst ihn den Bescheid überprüfen.