Steuererklärung: Selbstständig UND auf Lohnsteuerkarte gearbeitet...

3 Antworten

Wenn "auf Lohnsteuerkarte" gearbeitet wurde, dann ist die entsprechende Anlage (Anlage N) der Einkommensteuererklärung auszufüllen. Wenn auch einer selbständigen bzw. gewerblichen Tätigkeit nachgegangen worden ist, dann ist auch diese entsprechende Anlage auszufüllen.

Lohnsteuererklärung zusätzlich?!

Die Lohnsteuer ist nichts weiter als eine Erhebungsform der Einkommensteuer für nichtselbständig Tätige. Aus diesem Grund gibt es keine 'Lohnsteuererklärung'.

"400,- Euro Basis" soll heißen als Minijob gearbeitet?

Da sind die Abgaben pauschal abgeführt worden. Es gehört nciht in die Einkommensteuererklärung.

Oder worde vom Arbeitgeber eine Lohnsteuerbescheinigung ausgefertigt?