Steuererklärung Schüler

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Hallo ChanDang, du hast eine kurzfristige Beschäftigung ausgeführt (Tätigkeit begrenzt auf max 50 Arbeitstage bzw. 2 Monate insgesamt im Jahr, näheres siehe unter: www.minijob-zentrale.de Natürlich bekommst du die zuviel bezahlte Lohnsteuer zurückerstattet! Wenn du als Schüler bzw. Student deine restliche Zeit verbracht hast, kommst du bestimmt nicht über den Freibetrag vonn z.Zt. 8004 € im Jahr und bekommst somit die gesamte einbehaltene Lohnsteuer vom Finanzamt zurück. Bei Elster einfach die Anlage N aus weitere Vordrucke doppelklicken und deine Dauer der Beschäftigung, Brutto, Lohnsteuer usw. eintragen. Bitte nicht vergessen unter weitere Angaben zum Arbeitslohn in Zeile 30 Zeiten der Nichtbeschäftigung wie z.B. Schule oder Studium anzugeben! Viel Erfolg damit wünscht dir siola ;-)

Ja, bekommst du eigentlich alles wieder. Hab ich als Schüler auch gemacht und bei mir war das auch immer der Fall. Damals war das auch nur ein Blatt mit Name etc. und dann eben dem Verdienst und der abgeführten Steuer. Da müsstest du aber von deinem Arbeitgeber noch eine Übersicht dazu bekommen haben. Lohnsteuerkarte brauchst du ja nicht mehr, ist dort ja gespeichert. also hau rein und hol dir das Geld zurück. Ansonsten kann man bei Fragen sich immer ans Finanzamt wenden, die helfen einem in so einem kleinen Fall immer recht schnell.