Steuererklärung, Problem Fahrtkosten, Steuerfrei vom AG und Zeile 17.

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Ich verstehe das so, daß Du Leiharbeitnehmer bist; nun kommt es darauf an ob Du an Firmen verliehen warst.

Wenn ja, dann kannst Du die Fahrten zur Firma, an die Du ausgeliehen warst, als Reisekosten ansetzen (keine Entfernungspauschale, da es an einer regelmäßigen Arbeitsstätte mangelt) - hier können Hin- und Rückfahrt angegeben werden; die erstatteten Reisekosten werden dann unter "Reisekosten bei beruflich veranlaßten Auswärtstätigkeiten" in Anlage N eingetragen; ebenso die Kosten selbst.

Zudem kannst Du Verpfegungsmehraufwand geltend machen 6/12/24 € bei einer Abwesenheit von zu Hause oder vom Verleihbetrieb (falls hier die Auswärtsfahrt beginnt) von mind. 8/14/24 Stunden (also meist 6 € zwischen 8 und 14 Stunden); pro Firma, an die Du verliegen warst, ist das auf 3 Monate begrenzt (auch Anlage N "Reisekosten bei beruflicher..."

In Zeile 17 stehen die steuerfrei erstatteten Fahrtkosten zur regelmäßigen Arbeitsstelle (das kann nur die Verleihfirma selbst sein); diese mindern die Entfernungspauschale und werden in Zeile 39 Anlage N eingetragen.

Die Fahrten zur Zeitarbeitsfirma selbst, fällt unter die Entfernungspauschale (einfache Fahrt).

Also man muß unterscheiden:

Fahrten zur Leiharbeitsfirma selbst = Entfernungspauschale (nur Hinfahrt) - Zeile 17 mindert diesen Betrag

Fahrten von der Leiharbeitsfirma oder von zu Haus zum Verleihbetrieb = Reisekosten bei Auswärtstätigkeit (Hin- und Rückfahrt) - erstattete Reisekosten sind abzuziehen

Bei Abwesenheit von 8 bis 14 Std. von zu Hause bzw. von der Leiharbeitsfirma bei einer Beschäftigung bei einem Kunden kann 6 € Verpflegungsmehraufwand pro Tag angesetzt werden (max. 3 Monate bei jedem einzelnen Kunden)

Ich danke dir!

Ich bin immer von Zuhause zur gleichen Firma Gefahren. 8h Arbeitstag, also ganz Normal. Kann ich somit die Hin- und Rückfahrten bei den Reisekosten eintragen `?

@elko1

Wenn das eine Fa. ist an die Du verliehen warst, dann kannst Du die Hin- und Rückfahrt ansetzen.

Bei 8h Arbeitstag kommt noch die Fahrtzeit dazu, damit kannst Du den Verpflegungsmehraufwand auch ansetzen (max. für 3 Monate) - also jeden Tag 6 € bei Abwesenheit von 8 - 11 Std. ansonsten 11 € wenn Du erst nach 11 Std. wieder zu Hause bist.

Nun hat das Leigunternehmen Dir die Entfernungspauschale erstattet; das hätte sie eigentlich so nicht machen können, da Du gar keine regelmäßige Arbeitsstelle hast.

Diesen Betrag mußt Du allerdings auch abziehen, ebenso wie die sonstigen Erstattungen der Reisekosten.

@DerSchopenhauer

Ganz wichtig, was Der Schopenhauer sagt, bitte hier sorgfältig alles auflisten, das ist viel geld wert!

@DerSchopenhauer

Du giebts Dir echt mühe! Finde ich klasse.

Ich habe nun gerechnet:

128 Arbeitstage x 90 km (hin und rück) * 0,3€ = 3456€

52 Tage * 6€ = 312€ (Arbeitstage über 8h für 3 Monate)

Gesamt = 3768€

Stecken in den 1080€ aus Zeile 17. schon die Fahrtkostenpauschale von 1310€ enthalten, oder muss ich beide Beträge von den 3768€ abziehen ?

@elko1

Beide Beträge sind abzuziehen.

@DerSchopenhauer

Um keine Mißverständnisse aufkommen zu lassen:

Der Betrag in Zeile 17 muß auch in das entsprechende Feld der Anlage N eingetragen werden; es wird nicht bei der Ermittlung der Aufwendungen für Auswärtstätigkeiten abgezogen - das Steuerprogramm zieht den Eintrag von Zeile 17 dann automatisch ab - wenn Du das zusätzlich nochmals abziehen würdest, würde das ggf. doppelt berücksichtigt - es sei denn, dem MA des Fa. fällt das vorher auf...

@DerSchopenhauer

Habe es versanden. Recht herzlichsten Dank!!

Habe meine Steuererklärung fertig und sie ist auch schon auf dem weg zum Finanzamt.

Ich empfehle Dir einen Termin bei der Lohnsteuerhilfe, ist goldwert und kostet nichts, bzw der Betrag amortisiert sich sofort.

Ich bedanke mich erstmal für deine Antwort.

Ich würde gerne meine Steuererklärung selber machen bzw. dies für die Zukunft lernen.

@elko1

Ja, ich frag mich auch immer, warum wir aus der Steuerbranche für diesen Pipifax Ausbildungen und Prüfungen und andauernde Fortbildungen machen müssen............ Die Leute können das selber! Blöd, dass hinterher immer weniger rauskommt, als erhofft..........

@elko1

Sorry, ich will dich echt nicht nerven, es ist okay,dass du die Steuererklärung selbst machst, aber das ist leider nicht wie Fahrrad fahren oder eine Schwarzwälder Kirschtorte backen, das lernt man nicht einmal und kann es dann für die Zukunft. Mei, wäre das schön! I Das Steuerrecht erfordert aber eben doch jährliches sich neu einarbeiten, das , was 2012 noch galt ist 2014 zum großen Teil schon wieder völlig überholt, neue Gesetze,neue Rechtsprechung.........