Steuererklärung mehrere Arbeitsstellen?

5 Antworten

man kann ja vorherige Finanzämter angeben, die zusständig sind oder waren. 

Der Arbeitgeber zahlt jeweils an das Finanzamt, das für ihn zuständig ist (führt das Geld ab) & das steht verschlüsselt in einer 4-stelligen Nr. auch unten rechts auf der Lohnsteuerbescheinigung.

So bekommst Du eben 12 Lohnsteuerbescheinigungen. Umzüge kannst Du geltend machen oder auch Verpflegungsmehraufwendungen oder einen Zweitwohnsitz

Die Steuererklärung reicht man immer bei dem Finanzamt des Wohnortes ein, an dem man zum Zeitpunkt der Abgabe der Steuerklärung wohnt, also gemeldet ist.

Bei wie vielen Arbeitgebern Du gearbeitet hast ist unwichtig. Du bekommst von jedem Arbeitgeber eine Steuerbescheinigung über Dein Einkommen. Diese Nachweise musst Du dann alle mit der Steuererklärung beim Finanzamt einreichen.

Das Finanzamt kann überprüfen, ob man alles angegeben hat, da jeder Bürger seine Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) hat. Unter der werden alle wichtigen Daten zentral erfasst, etwas "vergessen" nützt also nix ;-) .

Genaue Erklärung, Zitat:
"Jeder Bundesbürger hat seit 2008 eine individuelle Steueridentifikationsnummer. Sie ist ein Leben lang gültig. Kinder erhalten sie bereits nach der Geburt. Die Steuer-ID dient vor allem dem Schriftverkehr mit dem Finanzamt. Sie kommt aber auch bei den Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (Elstam) zum Einsatz.
Die Daten sind beim Bundeszentralamt für Steuern gespeichert. Sie dürfen ausschließlich für Zwecke des Fiskus eingesetzt werden. Seit 2016 ist die Steuer-ID auch für das Kindergeld, für die Freistellungsaufträge bei allen Bankverbindungen in Deutschland sowie für den steuerlichen Abzug von Unterhaltsleistungen nötig.Sie besteht aus elf Ziffern, sie ist einmalig und sie gilt ein Leben lang: Wer in Deutschland gemeldet ist, bekommt automatisch eine Steueridentifikationsnummer zugewiesen. Darunter gespeichert sind alle wichtigen Daten einer Person: Tag und Ort der Geburt, Geschlecht, Familienname, Vornamen, frühere Namen, Doktorgrad, gegenwärtige oder letzte bekannte Anschrift, zuständige Finanzbehörden und sogar der Sterbetag. "

Die Steuerklärung ist immer beim aktuellen Wohnsitzfinanzamt einzureichen.

Wenn Du also im Januar des Folgejahres schon wieder umgezogen bist, musst Du dir dort eine Steuernummer geben lassen und die Steuererklärung dort abgeben, egal wie oft Du in dem Steuerjahr umgezogen bist und wo Du gewphnt hast.

Man gibt eine Einkommensteuererklärung ab, in der alle Einnahmen zusammen gefasst werden, und zwar bei dem für den eigenen  Wohnsitz zuständigen Finanzamt( § 19 Abgabenordnung). An welches Finanzamt der oder die Arbeitgeber die Lohnsteuer abgeführt hat, ist irrelevant.

https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__19.html

Steuererklärungen sind immer für ein JAHR abzugeben ....