Steuererklärung einer Erbengemeinschaft

3 Antworten

Als Erbengemeinschaft seid Ihr verpflichtet, eine Erklärung zur Gesonderten und Einheitlichen Feststellung der Einkünfte anzugeben.

Darin müsst Ihr auch erklären, welchen Anteil jedem Erben zuzurechnen ist.

Wenn Ihr die Erklärung nicht abgebt, wird nach der Erinnerung an die Abgabe ein Zwangsgeld festgesetzt und nach Nichtbezahlung erfolgt die Pfändung oder eine Umwandlung in Zwangshaft.

Möglicherweise schätzt das Finanzamt auch die Einkünfte. Das wird aber nicht "billig", weil das Finanzamt zu seinem Vorteil schätzen wird.

Das wäre auch mein Tipp gewesen: ein Steuerberater. Aber da das für dich nicht sein kann, warum auch immer, bleibt eigentlich nur, dass ihr euch alle wieder einig werdet. Oder doch den Steuerberater nehmt.

Da wird wohl nichts anderes übrig bleiben, als jemand zu beauftragen, der mit den anderen Erben Kontakt aufnehmen soll, um zu regeln, was geregelt werden muss.

Und schauen, dass möglichst schnell alles verkauft und das Geld verteilt wird.