Steuererklärung bei Krankengeld?

5 Antworten

Mit Eurer Steuerklassenverteilung müsst Ihr ohnehin eine Steuererklärung abgeben. Eigentlich hätte das bis zum 31. Mai geschehen müssen. Zögert das nicht weiter hinaus, Ihr habt davon keinen Nutzen!

Es ist anzunehmen, dass es keine großen Abweichungen von der gezahlten Lohnsteuer geben wird. Ohne Zahlen läst sich da aber nicht viel mehr als raten.

Die für 2015 haben wir ja angegeben. Es geht um das Jahr 2016

Es sollte Januar 2016 heißen

@WeltWunderGang

Wie geschrieben "ohne Zahlen..:"

Krankengeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt, bei den anderen Leistungen weiß ich es nicht, gehe aber auch davon aus. Es ist zwar niedriger als der normalerweise versteuerte Lohn, aber das gibt sich nicht viel.

Außerdem ist in der Kombination 3/5 fast immer eine Nachzahlung fällig, so wird das nicht viel ausmachen.

@Mikkey

@Mikkey---gut erklärt!!

naja die letzten 5 jahre haben wir bei Steuerklasse 3/5 Rückzahlungen bekommen

Der Bezug von Krankengeld / Verletztengeld sowie die Steuerklassenkombination 3/5 stellen Tatbestandsmeekmale dar, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichten.

Dabei wirkt sich das Krankengeld und das Verletztengeld steuererhöhend aus. Diese Leistungen sind zwar an sich steuerfrei. Es wird allerdings der Steuersatz ermittelt, der anzuwenden wäre, wenn es sich dabei um ganz normales Einkommen gehandelt hätte.
Dieser erhöhte Steuersatz ( bei höherem Einkommen steigt auch der prozentual auf das Einkommen anzuwendende Steuersatz) wird dann auf das übrige ( normale) Einkommen angewendet ( Progressionsvorbehalt).

Wenn du neben einem Lohn Krankengeld beziehst dessen Gesamthöhe 410,- € pro Jahr übersteigt, dann ist die Abgabe verpflichtend vorgeschrieben und nicht optional!

Noch dazu habt ihr Klassenkombination III/V.

Das Finanzamt wird euch sehr bald auffordern eine Erklärung abzugeben und Verspätungszuschläge fordern.

Es wird sich auswirken, allerdings nicht so das man extrem viel Rückzahlung zu erwarten hat. Ich würde es schon noch dieses Jahr machen. Den Bescheid bekommst eh erst nächstes Jahr. Krankengeld und Übergangsgeld sind ja Lohnersatzleistungen die  verrechnet werden. 

Bei 3 und 5 MÜSST ihr eine Steuererklärung machen. Dann könnt ihr die auch zeitnah "freiwillig" abgeben.

Das beantwortet meine frage nicht. wie sich Steuer bei krankengeld bzw verletztengeld verhält

@WeltWunderGang

Dazu sind in deiner Frage zu wenig Einzelheiten, aber durch den Progressionsvorbehalt werden sich die Zahlungen schon auswirken. Macht einfach die Erklärung und gut ist - die meisten Programme können ja auch die Erstattung/Nachzahlung berechnen.