Steuererklärung bei HartzIV (Aufstocker) jetzt abgeben?

4 Antworten

Ich weiss von einem Urteil, wo jemand gegen die Anrechnung geklagt hat und verloren hat. Das Geld stammte noch aus einer Zeit, wo die Person gearbeitet hat. Du hast bei Hartz IV eine Sperre bekommen? Oder beziehst Du nach Arbeit Arbeitslosengeld I. Da ist es etwas anders. Bei Hartz IV zaehlen allein die genauen Zahlungseingaenge von Geldern, in denen man im Bezug steht. D.h., wenn es geschickt laeuft mit der Rueckerstattung, dann koenntest Du sie behalten. Ein Beispiel: Du bekommst die Rueckzahlung am 1. Maerz und ab 30. Maerz erhaelst Du HartzIV, dann wird die Rueckzahlung angerechnet, Du bekommst unter Umstaenden gar kein Geld vom Amt. Erhaelst Du die Rueckzahlung aber am 28. Februar, dann duerften sie sie Dir nicht anrechnen, denn in diesem Monat standest Du nicht im Bezug. Ausschlaggebend ist immer der Zahlungseingang, bzw. das Datum (auf dem Kontoauszug meist).

Solltest Du allerdings sehr viel Geld zurueckbekommen, dann koennten sie es Dir als Vermoegen anrechnen, das Du vor Bezug erst aufbrauchen musst. Wenn es aber weg ist, ist es weg.

Dieses "Zuflussprinzip" kann auch mal sehr ungerecht sein, wenn man z.B. seinen Lohn von der neuen Arbeit erst am Ende des Monats bekommt, aber das Geld von der Arge kam ja am Anfang des Monats, das steht einem dann aber nicht mehr zu und man muss es zurueck zahlen, obwohl man ja 4 Wochen davon leben musste.

Hier kannst Du das Prinzip aber zu Deinen Gunsten nutzen, falls das Finanzamt schnell genug ist. Allerdings weiss ich, dass die Finanzaemter wohl erst ihre neuen Programme laden muessen fuer 2012 und das kann bis Mitte Maerz dauern, erst danach werden wohl die Antraege bearbeitet. So stand es in einem Artikel, den ich vor kurzem gelesen habe.

Nun weiß ich wie der Hase läuft...

"Solltest Du allerdings sehr viel Geld zurueckbekommen, dann koennten sie es Dir als Vermoegen anrechnen, das Du vor Bezug erst aufbrauchen musst. Wenn es aber weg ist, ist es weg. " <<

So so, also bis zu einer gewissen Grenze wird es also als Einkommen berechnet (allgemein: Bezüge werden gekürzt), danach als Vermögen (gar keine Bezüge mehr)...nicht wahr!?

JA. Das musst angeben und es wird nachträglich angerechnet! Gibst es nicht an wäre es Betrug! Willst du nochmal gesperrt werden????

Nein, das ist nicht der Plan, aber ich gehe davon aus, dass ich bis dahin wieder einen Job habe (ob nun Aufstocker oder nicht sei erstmal dahingestellt) Dass ich es angebe, ist klar, aber wenn man keine Bezüge muss man ja von irgendwas leben und es wäre schon krass wenn man einem dieses Geld auch noch wegnimmt...

Soweit ich weiß, wird das Geld immer in dem Monat angerechnet, in dem es zufließt. Wenn du es also während der nächsten drei Monate bekommen würdest, dürfte es später nicht mehr angerechnet werden. Da du im Moment ja keine Leistungen beziehst, kann es auch aktuell nicht angerechnet werden.

Ob allerdings für die Sperrzeit andere Regeln gelten weiß ich nicht.

leider wird das mit den drei monaten nichts, gerade dieses jahr, soll die bearbeitung verdammt lange dauern, wegen der umstellung. normalerweise würdest du eigentlich das geld ja dann behalten können, da du ja nichts bekommst, also keine leistungen. aber wie schon gesagt, das wird nicht klappen.

ich hatte mit dem thema auch probleme, war sogar vor gericht, weil ich das ungerecht fand, da ich damals 2008 mich getrennt hatte, ab mai bekam ich unterstützung, und im juni kam die steuerrückerstattung, welche ich aber nie ausgezahlt bekam, weil das geld sofort zum steuerberater überwiesen wurde, als rechnungsbetrag. ich hatte das geld also nie auf meinem konto!!!!!!! und es wurde mir trotzdem als einkommen angerechnet!!! selbst vor gericht bekam ich kein recht!!!!

selbst vor gericht bekam ich kein recht!!!!

Was heißt: bekamst du kein Recht? Das war doch Recht, was das Gericht da entschieden hat, denn es entsprach hundertprozentig der geltenden Rechtslage! Anderenfalls hättest du doch den Prozess gewonnen!

@blackleather

ist ja auch klar. aber es ist doch mehr als ungerecht, wenn man mal drüber nachdenkt. das man als bedürftiger geld angerechnet bekommt, das man nie in der hand oder auf dem konto hatte, zumal bei mir damals die trennung wegen gewalt war..............., ich sass da mit nichts, mit gar nichts, ausser meiner 8 jährigen Tochter. vom moralischen gesehen, ist das nicht gerecht. gesetzlich schon.

@tamarajahnke

Ja, aber selbst wenn du das Geld in der Hand gehabt und den Steuerberater selbst bezahlt hättest, wäre es doch auf dasselbe herausgekommen! Dann hätte es doch erst recht angerechnet werden müssen, eben weil du es hattest. Also kann es doch kein anderes Ergebnis geben, wenn lediglich der Zahlungsweg abgekürzt wird.

Und einen Moralverstoß kann ich auch nicht darin sehen, wenn jemand seine fälligen Zahlungsverpflichtungen begleicht. Eher wäre ja das Gegenteil unmoralisch.

Danke!