Steuererklärung bei einer GbR

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Für die GbR wird eine gemeinsame "Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte" (egF) erstellt, also auch eine gemeinsame Gewinnermittlung. Dazu Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärung, so nötig.

In der egF werden die Einkünfte sowohl ermittelt als auch verteilt. Die entsprechenden Anteile gehören dann in die persönliche Einkommensteuererklärung.

kann man besser in der Kürze nicht erklären. perfekt.

Danke :)